Nur zwei Wochen nach den Krawallen in der Walpurgisnacht und am 1. Mai in Berlin ist ein 25-Jähriger wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.
Nur zweieinhalb Wochen nach den Krawallen in der Walpurgisnacht und am 1. Mai hat der erste Störer seine Strafe erhalten. Der 25-Jährige wurde am Dienstag vom Landgericht Tiergarten wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 250 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der Angeklagte aus Messel bei Darmstadt gab zu, in der Nacht zum 1. Mai in Friedrichshain eine halbvolle 1,5-Liter-Wasserflasche auf Polizisten geworfen zu haben. Der Staatsanwalt hatte ein Jahr und drei Monate Haft gefordert, der Verteidiger plädierte auf eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten.
„Wir haben uns entschieden, eine allerletzte Bewährungsprobe einzuräumen“, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Der 25-Jährige sei zwar bereits mehrfach wegen kleinerer Delikte vorbestraft gewesen und stehe derzeit unter Bewährung, doch wirke er noch ziemlich jung und habe nun eine feste Anstellung als Verkaufsfahrer gefunden. „Wir haben die Hoffnung, durch das Gerichtsverfahren, die Untersuchungshaft und Ihre Arbeit einen Nachreifeprozess anzustoßen.“
Der Verteidiger betonte, sein Mandant sei zufällig vor Ort gewesen und nehme nicht alljährlich an den 1.-Mai-Demonstrationen teil. „Wir haben hier nicht den Krawalltäter, der aufgrund seiner politischen Überzeugung meint, dass man Flaschen auf Polizeibeamte werfen kann.“ Der Angeklagte selbst sprach von einer „Kurzschlussreaktion“ und bedauerte sein Handeln. „Ich wollte niemanden verletzen, auf gar keinen Fall.“
Bis Dienstag sind 21 Anklagen gegen mutmaßliche Mai-Randalierer erhoben worden. Neun Beschuldigte sitzen derzeit in Untersuchungshaft, acht weitere erhielten ebenfalls Haftbefehl, zugleich aber gegen Auflagen Haftverschonung. Die Polizei beurteilte diesen 1. Mai als so friedlich wie schon lange nicht mehr.
dpa/sei