Der Berliner Senat hält das bisherige Vorgehen der Polizei gegen Scheibenputzer an Kreuzungen auch weiterhin für ausreichend. Es könnten Platzverweise ausgesprochen und Personalien aufgenommen werden, erklärte Innensenator Ehrhart Körting (SPD) in einer schriftlichen Antwort auf eine mündliche FDP-Anfrage aus dem Abgeordnetenhaus. In Einzelfällen sei es demnach auch möglich, die Wassereimer und Scheibenwischer zu beschlagnahmen oder die Putzmänner und -frauen anzuzeigen. So verfahre die Polizei entsprechend der Rechtslage bereits seit 2009, hieß es.
Mit den steigenden Temperaturen kehren in jedem Jahr Männer und Frauen an große Berliner Kreuzungen zurück, um gegen einen kleinen Obolus Windschutzscheiben zu putzen. Viele Autofahrer fühlen sich von ihnen genervt. Verboten ist das Scheibenputzen aber nicht - solange die potenziellen Kunden nicht genötigt werden. Auch den Verkehr dürfen die Scheibenputzer nicht gefährden.
Das Berliner Abgeordnetenhaus hatte sich bereits mehrfach mit dem Thema beschäftigt. Nach Einschätzung von Senator Körting ist das Vorgehen der Polizei „angemessen“. Im vergangenen Herbst hatte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) die Straßenverkehrsbehörden der Länder und Kommunen aufgefordert, dem Treiben ein Ende zu bereiten. Laut damaligen Angaben der Berliner Polizeigewerkschaft fehlt der Polizei aber das Personal, um das Einhalten der Gesetze zu kontrollieren.
dpa/ap




