Nach Fälschungen von Werken der Maler Felix Nussbaum und Martin Kippenberger ist ein Berliner am Montag zu einem Jahr und neun Monaten Haft mit Bewährung verurteilt wurden. Ein Ehepaar aus der Kunsthandelsszene, das in die Vermarktung verstrickt war, erhielt im Prozess vor dem Berliner Landgericht Bewährungsstrafen von einem Jahr und fünf Monaten sowie einem Jahr und sieben Monaten.

Eine Fälschung des im Konzentrationslager Auschwitz ermordeten Künstlers Nussbaum ging für 500.000 US-Dollar an einen Kunstliebhaber in den USA. Ein weiteres Exponat erwarb das Nussbaum-Museum in Osnabrück für 200.000 Euro. Der „Maler“, ein 52-Jähriger, hatte weitgehend gestanden. Neben dem Bild „Selbstbildnis mit Maske, Handschuh und Fußball“ hatte er zwei weitere Werke Nussbaums nachempfunden. Zwei vermeintliche Werke des 1997 in Wien verstorbenen Installationskünstlers Martin Kippenberger wurden internationalen Auktionshäusern angeboten, aber nicht verkauft. Eine Nussbaum-Fälschung hatte der Maler eigenen Angaben nach im Auftrag des mitangeklagten Ehepaars angefertigt. Die Eheleute bestritten dies vor Gericht.

Das Paar war auch in den Handel mit den übrigen Fälschungen Nussbaums eingebunden. Sie hatten zwei Bilder von einem Kunsthistoriker übernommen, der als einer der Hauptakteure in dem internationalen Kunstschwindel gilt. Der Mann saß wegen Verhandlungsunfähigkeit nicht auf der Anklagebank. Der 70-Jährige soll die beiden Nussbaum-Fälschungen bestellt haben.

Den Eheleuten war nicht nachzuweisen, dass sie von diesem Schwindel wussten. Die Fälschung „Stillleben Der Maler Felix Nussbaum“ wirkte offenbar täuschend echt. Die Direktorin des Museums in dessen Heimatstadt Osnabrück hatte das Bild als echt eingeschätzt. Ein zweiter Kauf kam nicht zustande – das Bild roch nach frischer Farbe. „Die neue Technik war nicht ausgereift“, erklärte der Fälscher den Flop. Er flog auf, weil ein ungenannt gebliebener Belastungszeuge aufgetaucht war. Ein zweiter Fälscher, der am Rande beteiligt war, muss 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Die Fälschungen sollen nach Auskunft der Staatsanwaltschaft vernichtet oder zu Anschaungszwecken im Landeskriminalamt verwahrt werden.

dpa/sei