Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) hat sich skeptisch über den Koalitionskompromiss zur Sicherungsverwahrung geäußert. Schwierig sei die Definition, was eigentlich ein psychisch gestörter Gewalttäter sei, teilte von der Aue am Donnerstag mit. „Die meisten Sicherungsverwahrten waren bei ihrer Verurteilung schuldfähig, saßen ihre Strafhaft ab und kamen dann in Sicherungsverwahrung. Sie galten und gelten nicht als psychisch krank.“

Der Bund müsse zudem klar beschreiben, wie er sich eine „geschlossene Einrichtung“ vorstelle, die kein Gefängnis und auch keine psychiatrische Anstalt sei. Es sei auch nicht sicher, dass die geplante Regelung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bestehen werde.

Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) begrüßte die Ankündigung. Soweit er dies beurteilen könne, ohne den Gesetzesentwurf gesehen zu haben, könnte die Ankündigung einen Lösungsweg aufzeigen, sagte Körting Morgenpost Online: „Die Messlatte für das Gesetz muss sein, bestimmte gefährliche Gewalttäter und Sexualstraftäter aus Gründen der Opfersicherheit nicht frei herumlaufen zu lassen.“ Falls auch die neue Form der sicheren Unterbringung etwa vom Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) für rechtswidrig erklärt werden sollte, forderte Körting, „künftig nach dem Beispiel anderer Länder ein höheres Strafmaß verhängen zu können“. Das könne aber nur eine Notlösung sein. „Eine vernünftige Sicherungsverwahrung ist mir lieber“, so der Innensenator.

Er betonte jedoch, dass das neue Gesetz besonders für die sogenannten Altfälle greifen müsse, über deren Entlassung in den vergangenen Monaten diskutiert worden war. Dabei handelt es sich um bunesweit mindestens 80 Täter, die nach einem Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs in Straßburg vom Dezember aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen. In Berlin sind derzeit sieben Gewalt- und Sexualstraftäter von diesem Urteil betroffen; bislang ist aber noch keiner dieser Männer freigekommen. Entscheidungen über die Freilassungstermine stehen laut Justizverwaltung noch aus. Bis 2018 kommen den Angaben zufolge weitere 13 Betroffene hinzu.

„Wenn das neue Gesetz nur eine Regelung für künftige Fälle ist, lässt uns der Bund mit dem akuten Problem allein“, sagte Körting Morgenpost Online. „Für die Altfälle brauche ich jetzt eine vernünftige Lösung, und die kann nicht in einer Dauerobservation bestehen und auch nicht in Sozialarbeitern, die den ganzen Tag nebenher laufen.“ Damit übte Körting indirekt Kritik an seiner Kollegin, Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD), die sich für die Betreuung der Entlassenen durch Sozialarbeiter ausgesprochen hatte. Auch die Fußfessel, für die Leutheusser-Schnarrenberger jetzt eine gesetzliche Regelung schaffen möchte, hält der Innensenator nur für „ein schwaches Instrument“. Die Erfahrung der jüngsten Gewalttaten zeigten, dass diese oft in der Wohnung des Täters verübt würden – da sei eine Fußfessel nutzlos. „Eine vernünftige Lösung kann nur darin bestehen, für gefährliche Gewalttäter eine sichere Form der Unterbringung zu finden.“

Union und FDP einigten sich am Donnerstag bei dem umstrittenen Thema Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte, es werde eine völlig neue Form der sicheren Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter geschaffen. Dies werde „etwas anderes als Strafhaft, aber auch etwas anderes als die Unterbringung psychisch Kranker“ sein. So solle sichergestellt werden, dass jene Menschen, die wegen schwerwiegender Sexualdelikte inhaftiert seien, weiterhin nicht in Freiheit kämen.

Nach der Einigung sollen psychisch gestörte Gewalttäter in den geplanten neuen Einrichtungen mit einer Therapie auf ihre Freilassung vorbereitet werden. Für den Vollzug sind die Bundesländer zuständig. Damit dürften aber voraussichtlich nicht alle sogenannten Altfälle weggesperrt werden, wie dies die Union lange verlangt hatte. Bei der Sicherungsverwahrung bleiben Täter, die als besonders gefährlich gelten, auch nach dem Ende ihrer Haftzeit eingesperrt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die nachträgliche Verwahrung solcher Täter gekippt. Sie waren hinter Gittern geblieben, obwohl sie zu einer Zeit verurteilt wurden, als die maximale Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Strafe auf zehn Jahre festgelegt war. Die unbegrenzte Verwahrung war erst später beschlossen worden.

dpa/sei