Sie sitzen seit Jahren hinter Gittern, obwohl sie ihre Strafe bereits verbüßt haben. Doch weil Gerichte den Gewalttätern einst im Urteil bescheinigt hatten, dass sie hochgradig gefährlich sind, befinden sich die Männer in Sicherheitsverwahrung. Nun müssen die Männer nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte freigelassen werden. Von den sieben in Berlin betroffenen Häftlingen hätten vier bislang über ihren Anwalt die Freilassung beantragt, sagt Bernhard Schodrowski, Sprecher von Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD).

Derzeit würden alle sieben Betroffene „nochmals psychiatrisch begutachtet“, so Schodrowski. Er verweist darauf, dass es derzeit „diverse Runde Tische“ gebe. Darin würden Vertreter von Justiz, Polizei und forensischer Psychiatrie die Entlassungen vorbereiten. Die Experten wollten auf den Einzelfall bezogen „passgenaue Hilfestellungen und Weisungen geben“. „Wir müssen ihnen einen geordneten Übergang in die Freiheit ebnen und dabei zugleich das Schutzinteresse der Öffentlichkeit beachten“, sagt Schodrowski.

Neue Gutachten sind Augenwischerei

Für Rechtsanwalt Steffen Tzschoppe, der bereits vor zwei Monaten die Freilassung der vier Männer beantragt hat, sind die neuen Gutachten „Augenwischerei“. „Das ist die Aufrechterhaltung eines rechtswidrigen Zustandes“, kritisiert er und wirft der Berliner Justiz „Freiheitsberaubung“ vor. Aus seiner Sicht ist „das ein gefährliches Spiel, das die Justiz momentan betreibt“.

Der Jurist macht keinen Hehl daraus, dass es sich bei seinen Mandanten um „gefährliche“ Straftäter„ handelt. Drei von ihnen – der Älteste ist bereits 69 Jahre alt – kamen noch vor 1989 hinter Gitter. Sie wurden, wie berichtet, wegen schweren Sexual- oder schweren Gewaltdelikten wie Raub und versuchten Totschlags verurteilt und weggeschlossen. „Sie haben nicht mehr damit gerechnet, entlassen zu werden.“ Zwei von ihnen sind Tzschoppe zufolge mittlerweile „erheblich krank“ und hatten sich eigentlich darauf eingerichtet, im Gefängnis zu sterben.

Der Europäische Gerichtshof hatte im Dezember vergangenen Jahres im Fall eines Sicherungsverwahrten aus der Haftanstalt Schwalmstadt „einstimmig und nachdrücklich“ entschieden, dass die rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung menschenrechtswidrig ist. Die europäischen Richter sahen darin das Recht auf Freiheit verletzt und einen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot, welches besagt, keine Strafe ohne Gesetz. Die Überschreitung der festgeschriebenen Höchstdauer von zehn Jahren war danach eine „zusätzliche Strafe“ und zudem nicht „konkret genug“ begründet worden. Das Gericht stellte klar, dass die Sicherungsverwahrung in Deutschland eine „ganz normale Haft“ ist, in der es „keine ausreichende psychologische Betreuung speziell für die Bedürfnisse von Häftlingen in der Sicherungsverwahrung“ gibt.

Reform der Sicherungeverwahrung ist angekündigt

Die Bundesregierung hat mittlerweile eine Reform der Sicherungsverwahrung angekündigt. Auch in Berlin weiß man, dass „Handlungsbedarf besteht“. Die Gestaltung der Sicherungsverwahrung müsse überdacht werden, sagt Justizsprecher Schodrowski. „Darin wird es auch um die Frage gehen, ob Gefängnisse geeignete Orte zur Sicherungsverwahrung sind“. Er verweist auf eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Landes Brandenburg, die Justizsenatorin von der Aue beauftragt hat, Eckpunkte zu erarbeiten. Bis Ende des Jahres sollen erste Ergebnisse vorliegen.

Das Risiko, Gewalttäter zu entlassen, scheint allen bewusst. „Grundsätzlich muss man aber sagen, dass sie dann freie Männer sind“, sagt Schodrowski. Eine 24-Stunden-Überwachung sei nur zulässig, wenn es „Hinweise auf eine unmittelbar bevorstehende Straftat“ gebe. Ein hundertprozentiger Schutz der Bevölkerung vor Gewalttätern scheint illusorisch. Hier habe auch das „Umfeld eine gewisse Verantwortung“, sagt der Justizsprecher und verweist auf den Fall des vorbestraften Spandauer Kinderschänders Uwe K. Der 46-Jährige steht seit kurzem wieder vor Gericht, weil er trotz Führungsaufsicht und Polizeiüberwachung erneut Mädchen missbraucht haben soll.

BMO