In Marzahn-Hellersdorf werden Hartz-IV-Empfänger am häufigsten bestraft, wenn sie sich nicht angemessen um einen Arbeitsplatz bemühen: 3,8 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsbezieher müssen dort laut Bundesagentur für Arbeit mit weniger als den 359 Euro Regelsatz auskommen (Stand: März 2010). Darauf folgen im Vergleich unter den zwölf Berliner Bezirken Treptow-Köpenick (3,5 Prozent) und Reinickendorf (3,4 Prozent). Die geringste Kürzungsquote weist dagegen der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf auf (2 Prozent), noch vor Spandau (2,3 Prozent) und Mitte (2,4 Prozent).
Stadtweit sind 12.840 Hartz-IV-Empfänger von den Kürzungen betroffen. Das sind 2,9 Prozent der 445.000 Leistungsbezieher, die 15 bis 64 Jahre alt und voll erwerbsfähig sind.
Die Gründe, warum Bezüge gekürzt werden, sind von Fall zu Fall unterschiedlich. „Einer nimmt ein Arbeitsangebot nicht an, ein anderer erscheint nicht zum Gesprächstermin im Jobcenter oder lehnt eine Weiterbildung ab“, sagt Uwe Mählmann, Sprecher der Berliner Jobcenter. „Die Bundesgesetzgebung lässt uns da keine Wahl: Wenn es für ein solches Verhalten keinen triftigen Grund gibt, müssen wir sanktionieren.“ Mählmann betont aber, dass die Kürzungen der Hartz-IV-Regelsätze eine „erzieherische Maßnahme“ seien. „Keiner unserer Fallmanager will bestrafen. Der Gedanke dahinter ist, dass die Leute danach ihr Verhalten ändern.“
Wie hoch die Leistungskürzungen ausfallen, bewerten die Arbeitsvermittler der Jobcenter je nach Einzelfall. Bei den 25-Jährigen und Älteren kürzen sie oft zunächst zehn Prozent. Zeigt sich ein Hartz-IV-Empfänger einsichtig, erhält er nach drei Monaten wieder den vollen Satz, ansonsten drohen weitere Kürzungen. „Geld ist eine starke Motivationsquelle, die Sanktionen helfen in der Regel – aber natürlich gibt es auch solche, die lassen sich davon nicht beeindrucken“, sagt Mählmann. In Extremfällen werde die Finanzhilfe sogar ganz gestrichen. „Aber der Staat zahlt diesen Leuten ja weiterhin die Miete – und auf Antrag bekommen sie Essensmarken, die sie in jedem Supermarkt einlösen können.“
Strenger ist die bundesweit einheitliche Regelung bei den 15- bis 24-Jährigen: Hier können die Arbeitsvermittler sofort die gesamten 359 Euro streichen, wenn junge Menschen sich bei der Ausbildungs- oder Arbeitssuche unwillig zeigen – und binnen eines Jahres sogar noch die Mietkostenerstattung. Grund: Gerade von den Jüngeren wird erwartet, dass sie sich besonders engagiert um eine Beschäftigung bemühen. Nadine Oberthür, Arbeitsvermittlerin für diese Altersgruppe im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg, weiß: „Die Sanktionen sind so streng, damit die Situation bei den jungen Menschen gar nicht erst einreißen kann.“ Allerdings sei der Erfolg der Finanzkürzungen eher durchwachsen: „Die jungen Leute, die noch bei ihren Eltern wohnen, merken das oft nicht so stark – im Gegensatz zu denjenigen, die die Miete selber bezahlen müssen.“ Oberthür hält die Sanktionen zwar nicht für „die Patentlösung“, sagt aber: „Sie sind ein wichtiges Instrument, mit dem man auf die jungen Leute Einfluss nehmen kann.“
Gregor Hoffmann, sozialpolitischer Sprecher der Berliner CDU, hält die Finanzstrafen bei mangelndem Engagement der Hartz-IV-Empfänger für angebracht. „Die schnelle Sanktionsmöglichkeit bei Hartz IV ist ein eindeutiger Vorteil gegenüber der früheren Gesetzgebung, um Leistungsgerechtigkeit zu erlangen“, findet er. Es müsse zwar von Einzelfall zu Einzelfall unterschieden werden, doch der grundsätzliche Gedanke hinter den Sanktionen stimme: „Es ist eine notwendige Maßnahme, um den Willen zur Arbeit als Maßnahme gegen Armut zu stärken.“
Dagegen hält Ülker Radziwill von der SPD Sanktionen nur für angebracht, wenn es sich bei den Betroffenen um „Totalverweigerer bei der Jobsuche“ handele. „Aber wenn die Jobcenter die Arbeitssuchenden als Kunden betrachten, müssen sie ihren Wünschen entgegenkommen.“ Die harten Strafen bei den unter 25-Jährigen hält Radziwill dagegen für nicht sinnvoll. „Ich befürchte, dass solche Sanktionen bei den jungen Menschen eine negative Haltung fördern und die Jobcenter dann noch schlechter an sie rankommen.“ Bei der Altersgruppe der bis 24-Jährigen solle der Bund eine vielfältigere Sanktionspalette ermöglichen, so Radziwill.





