Bei einem Polizeieinsatz nach einem Banküberfall in Spandau ist der mutmaßliche Täter durch mehrere Schüsse schwer verletzt worden. Die Beamten hatten den 26-Jährigen kurz nach dem Überfall im Ortsteil Kladow gestellt. Dabei fielen nach Aussagen von Zeugen mehrere Schüsse. Ob die Beamten aus einer Notwehrsituation heraus schossen oder um den Verdächtigen an einer weiteren Flucht zu hindern, ist noch unklar. Wie Martin Steltner, der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, noch am Tatort mitteilte, wurde bei dem 26-Jährigen eine Schusswaffe gefunden. Der genaue Tatablauf ist derzeit Gegenstand der Ermittlungen, durch die 1. Mordkommission des Landeskriminalamtes (LKA).

Nach Angaben von Polizeisprecher Klaus Schubert betrat der 26-Jährige etwa um 12.20 Uhr den Vorraum einer Filiale der Berliner Volksbank an der Sakrower Landstraße. Dort legte er eine Maske an, zückte eine Waffe und stürmte anschließend in den Kassenraum, bedrohte dort eine Angestellte und forderte die Herausgabe von Bargeld. Ein Kollege der Frau, der den Vorgang beobachtet hatte, löste sofort Alarm aus. Daraufhin ergriff der Täter ohne Beute die Flucht. Eine Funkstreifenbesatzung entdeckte ihn schon kurze Zeit später, etwa 700 Meter vom Tatort am Gößweinsteiner Gang und konnte ihn aufgrund der sehr präzisen Personenbeschreibung identifizieren.

Zwei Kugeln trafen den Mann

Als der 26-Jährige die Beamten bemerkte, ergriff er erneut die Flucht. Daraufhin gab ein Polizist mehrere Schüsse ab. Wie Steltner weiter mitteilte, trafen zwei Kugeln aus einer Dienstwaffe den 26-Jährigen am Bein und in der Leistengegend. Den Berichten der Augenzeugen zufolge brach der Mann stark blutend auf der Straße zusammen. Eine ausgebildete Krankenschwester, die zufällig vor Ort war und den Vorfall ebenfalls beobachtet hatte, leistete ungehend Erste Hilfe bis die Einsatzkräfte der Feuerwehr eingetroffen waren. Unter anderem legte sie dem Schwerverletzten Kompressen zum Stillen der starken Blutungen an. Die Feuerwehr rückte mit einem Rettungswagen und angesichts der besonderen Bedrohungslage mit einem weiteren Spezialfahrzeug zum Schutz der Rettungskräfte an.

Kurz nach dem Eintreffen der Feuerwehr landete auf einem nahe gelegenen Sportplatz ein ebenfalls alarmierter Rettungshubschrauber. Mit dem wurde der Schwerverletzte anschließend in die Universitätsklinik Charité, Campus Benjamin Franklin in Steglitz geflogen und dort notoperiert. Über seinen Zustand wurde zunächst nichts bekannt. Nach ersten Informationen soll er sich nicht in Lebensgefahr befinden.

Unmittelbar nach den Schüssen wurde der Tatort weiträumig abgesperrt und von Experten der Spurensicherung untersucht. Die Techniker stellten auch die Waffe des Beamten, der die Schüsse abgegeben hatte, sicher. Sie wird jetzt ballistisch untersucht. Gleichzeitig begannen die Beamten der Mordkommission mit der Befragung der beteiligten Beamten und zahlreicher Zeugen. Sowohl der Banküberfall als auch die Schüsse waren von mehreren Passanten beobachtet worden. Die Ermittler hoffen daher, sich schnell ein Bild vom Ablauf des Geschehens machen zu können. Wann der mutmaßliche Bankräuber vernommen werden kann, ist noch unklar.

Kapitaldelikt Bankraub

Ein Polizeibeamter wies am Freitagnachmittag daraufhin, dass die Mordkommission grundsätzlich immer eingeschaltet werde, wenn ein Polizeibeamter einen gezielten Schuss abgibt. Im Zuge der Ermittlungen muss jetzt vor allem geprüft werden, ob für die Beamten, die den Tatverdächtigen stellten, eine Notwehrsituation vorlag, die den Schusswaffengebrauch rechtfertigt. Die läge beispielsweise vor, wenn die Beamten mit einer Waffe bedroht wurden. Dabei ist unerheblich, ob es sich um eine scharfe oder eine Schreckschusswaffe handelt. „Entscheidend ist in einem solchen Fall nicht, ob eine tatsächliche Bedrohung vorliegt, sondern ob die Beamten von einer solchen ausgehen mussten“, so der Beamte.

In einem Fall wie dem gestrigen in Kladow wäre aber auch der Schusswaffengebrauch zur Verhinderung der Flucht des Täters unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Bewaffneter Bankraub ist ein Kapitaldelikt, bei dem ein berechtigtes Interesse an der Festnahme des Täters besteht. Falls anders nicht möglich, darf der Täter auch durch die Abgabe eines gezielten Schusses an der Flucht gehindert werden. In dem Fall darf allerdings nur auf Arme oder Beine gezielt werden, zudem muss der Schusswaffengebrauch grundsätzlich angekündigt werden, etwa mit dem klassischen Satz: „Stehen bleiben, oder ich schieße“. Wie der Vorfall zu bewerten ist, müssen die weiteren Ermittlungen zeigen.