Irgendwann in den nächsten Monaten, vielleicht auch schon in ein paar Wochen werden sich die Tore der Haftanstalt Tegel öffnen, und Jürgen B. wird voraussichtlich nach 41 Jahren hinter Gittern als freier Mann entlassen. Der heute 69-Jährige, der drei Menschen auf brutale Weise tötete und sich an einem fünfjährigen Jungen verging, wird eine Wohnung beziehen und versuchen, mit der für ihn völlig neuen Freiheit zurechtzukommen. Wie es weiter geht mit Jürgen B. und auch mit den Menschen in seinem neuen Wohnumfeld, darüber machen sich in Berlin derzeit eine Menge Leute Gedanken.
Denn B. wird von Sachverständigen auch Jahrzehnte nach den von ihm begangenen Straftaten weiterhin für gefährlich gehalten, sie attestieren bei ihm eine erhebliche Rückfallgefahr. Dass er trotzdem frei kommt – und daran zweifelt kaum jemand –, verdankt er einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der die in Deutschland geltenden Regelungen der Sicherungsverwahrung für besonders gefährliche Gewalttäter in Teilen für rechtswidrig hält. Neben B. gibt es noch sechs weitere Insassen in Tegel, die wohl ebenfalls aufgrund des Straßburger Urteils in den nächsten Wochen oder Monaten frei kommen.
Wie man die sieben Männer in ihrem Leben in Freiheit unterstützen und gleichzeitig ein Risiko für ihre Mitmenschen so gering wie möglich halten kann, darüber beraten schon seit etwa drei Monaten Experten von Justiz und Polizei, sowie Mediziner und Psychologen. Geht es nach Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) werden die Männer in Projekten des betreuten Wohnens untergebracht und unter Führungsaufsicht gestellt.
Teilnahme an Therapien
Das heißt, ihnen werden eine ganze Reihe strenger Auflagen erteilt: regelmäßiger Kontakt mit Bewährungshelfern, Teilnahme an Therapien, verschärfte regelmäßige Meldepflicht bei der Polizei. Bei den Tätern, die ihre Taten unter Alkoholeinfluss begangen haben, kann ein striktes Alkoholverbot hinzukommen, für die Männer, die für Sexualdelikte an Kinder verurteilt wurden, ist ein Aufenthaltsverbot in der Nähe von Spielplätzen, Schulen oder Kitas möglich.
Die endgültige Entscheidung, was mit den Männern künftig passiert, trifft allerdings nicht die Justizsenatorin. Das letzte Wort haben die Richter der für derartige Fälle zuständigen Strafvollstreckungskammern am Landgericht Moabit. Neben der Justiz wird auch die Polizei in die Überwachung der entlassenen Täter eingebunden. Deren erste Maßnahmen werden vermutlich die sogenannten Gefährdeansprachen sein.
Dabei erhalten die als gefährlich eingestuften Männer sehr bald nach ihrer Entlassung Besuch von Beamten, die ihnen höflich, aber bestimmt klarmachen, dass man sie im Auge hat. Ein übliches Verfahren sind auch unangemeldete Besuche, stichprobenartige Kontrollen oder eine zeitlich befristete „Rund-um-die-Uhr-Überwachung“. Dafür können sowohl Beamte des nächsten zuständigen Polizeiabschnitts als auch Zivilfahnder oder die Observierungsspezialisten der Mobilen Einsatzkommandos abgestellt werden.
24-Stunden-Überwachung
Sollte sich die Gefahr der Begehung weiterer Straftaten durch das Verhalten der Entlassenen vergrößern, kann die Polizei auch das Wohnumfeld der Männer informieren und zur Wachsamkeit aufrufen. Weiterhin können die Überwachungsmaßnahmen ausgeweitet werden. Nicht wenige Sicherheitsexperten und Politiker sehen ohnehin in einer 24-Stunden-Überwachung die einzige Möglichkeit, eine Gefährdung der Bevölkerung weitgehend zu vermeiden. Andere wiederum hegen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer solchen Maßnahme.
Zu denen gehört auch Peter-Michael Haeberer, Chef des Berliner Landeskriminalamtes (LKA). Im Fall des Ende vergangenen Jahres in die Schlagzeilen geratenen Spandauer Sexualtäters Uwe K., der gerade wieder vor Gericht steht, bezeichnete Haeberer eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung als zumindest rechtlich fragwürdig. Eine solche Maßnahme sei quasi eine mobile Sicherungsverwahrung anstelle der zuvor vom Gericht verworfenen Sicherungsverwahrung hinter Gittern, argumentierte der LKA-Chef.
Mehrere Strafrechtsprofessoren gaben ihm Recht, andere Juristen sehen das Problem offenbar weniger eng. „Die Polizei könnte es ja mal darauf ankommen lassen, eine solche Überwachungsmaßnahme durchführen und im Fall einer Beschwerde dann gerichtlich klären lassen, ob sie rechtlich zulässig ist oder nicht“, sagte am Freitag ein Berliner Richter.
Entscheidungen im Einzelfall
Wie und in welchem Umfang Polizei und Justiz die entlassenen Straftäter letztlich überwachen werden, sei jeweils im Einzelfall und situationsabhängig zu entscheiden, hieß es am Freitag aus beiden Behörden. In der Justiz gibt es zudem vereinzelt Stimmen, die die allgemein erwartete Entlassung der sieben Männer noch nicht einmal als gesichert ansehen.
Man könne das Urteil des Europäischen Gerichtshofes nicht ignorieren, die Entscheidung der deutschen Gerichte, die gegen die Männer wegen anhaltender Gefährlichkeit eine Sicherungsverwahrung verhängten allerdings auch nicht, meinte ein Staatsanwalt. „Wenn die Richter bei den demnächst beginnenden Überprüfungen feststellen, dass jemand weiterhin gefährlich ist, könnten sie eine Entlassung auch ablehnen. Dann würde der Fall erneut durch alle Instanzen gehen und irgendwann beim Bundesverfassungsgericht und erneut beim Europäischen Gerichtshof landen. Und vielleicht fällt die Entscheidung dann anders aus“, sagte der Staatsanwalt.
Berlin und Brandenburg wollen zur Verhinderung solcher Rechtsunsicherheiten jetzt durch ein gemeinsames Gremium Regelungen für den künftigen Umgang mit der Sicherungsverwahrung aufstellen. Ende des Jahres sollen die Eckpunkte stehen, so ein Berliner Justizsprecher. Im aktuellen Fall hilft das allerdings nicht.
Hans H. Nibbrig



