Potsdam. Nach Brandenburg will jetzt auch Berlin eine Ausweitung des Flugverbots am Morgen – für innerdeutsche Strecken.
Die Anwohner des Flughafens Schönefeld können sich freuen. Im jahrelangen Streit um die Betriebszeiten am neuen Hauptstadtairport BER ist der Berliner Senat jetzt offenbar bereit, zumindest für die Morgenstunden dem Wunsch der Brandenburger Landesregierung nach einer Ausweitung des Nachtflugverbots zu folgen.
Wie der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung, Rainer Bretschneider, am Donnerstag mitteilte, sei die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB) beauftragt worden, ein Konzept zum besseren Schutz der Nachtruhe zu erarbeiten. Die FBB soll mit den Airlines verhandeln, wie sich innerdeutsche Flüge zwischen 5 und 6 Uhr vermeiden lassen.
Der Beschluss dazu sei nach einer intensiven Debatte im Gremium der Flughafeneigentümer von den Ländern Berlin und Brandenburg mehrheitlich angenommen worden, so Bretschneider. Der Bund habe sich aus „grundsätzlichen Erwägungen“ nicht angeschlossen. Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD), für die Beteiligungen des Landes und damit auch für die Flughafengesellschaft zuständig, signalisierte Entgegenkommen für die Zeit von 5 bis 6 Uhr: „Es hat sich gezeigt, dass wir hier möglicherweise Spielraum für Maßnahmen haben, mit denen die wirtschaftliche Situation des Flughafens nicht maßgeblich beeinträchtigt wird“, sagte Kollatz.
Ab 5.30 Uhr sollten aber Interkontinentalflüge landen dürfen, deutete der Senator an. Für Airlines aus Asien und Nordamerika sind die Tagesrandzeiten an den Flughäfen besonders wichtig, da ihre Flüge häufig spätabends oder frühmorgens in Europa ankommen. Der flughafenpolitische Sprecher und stellvertretende Chef der SPD-Fraktion, Jörg Stroedter, sagte, er sei auch dafür, innereuropäische Flüge inklusive Charter nicht zuzulassen.
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Bislang können in Schönefeld rund um die Uhr Flugzeuge starten und landen
Bislang können in Schönefeld rund um die Uhr Flugzeuge starten und landen. Das soll sich mit der für Oktober 2020 angekündigten Eröffnung des Großflughafens aber ändern. Die bislang geltende Nachtflugregelung sieht für den BER vor, dass lediglich von 0 bis 5 Uhr reguläre Linienflüge ausgeschlossen sind. In den Tagesrandzeiten von 22 bis 24 Uhr sowie von 5 bis 6 Uhr sind hingegen durchschnittlich täglich bis zu 71 Flugbewegungen erlaubt. Diese Regelung wurde vom Bundesverwaltungsgericht 2011 letztinstanzlich bestätigt.
Seit einem erfolgreichen Volksbegehren und einem entsprechenden Parlamentsbeschluss im Jahr 2013 drängt allerdings das Land Brandenburg darauf, das Nachtflugverbot auf die Zeit von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens auszuweiten. Bislang haben das die Mitgesellschafter, der Bund und das Land Berlin, ausgeschlossen, weil sie dadurch die Wirtschaftlichkeit des inzwischen mit Krediten in Milliardenhöhe belasteten Flughafens in Gefahr sahen. Die Berliner Grünen und Linken unterstützen jedoch ein erweitertes Nachtflugverbot.
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Offenbar auch mit Blick auf die am 1. September anstehende Landtagswahl in Brandenburg, bei der die rot-rote Landesregierung ihre Mehrheit zu verlieren droht, gab es nun auch bei den Berliner Sozialdemokraten ein Umdenken.
Allerdings sind Start- und Landemöglichkeiten in den Tagesrandzeiten auch für Fluggesellschaften im innereuropäischen Verkehr von großer Bedeutung. Vor allem Billig-Airlines wie Easyjet und Ryanair sind aus Kostengründen darauf aus, dass ihre Maschine möglichst lang in der Luft sind. Von ihrer Heimatbasis aus sollen die Flugzeuge möglichst drei bis vier Ziele pro Tag anfliegen und wieder zurückkommen.
Die Unternehmensverbände Berlin- Brandenburg (UVB) sowie die Industrie- und Handelskammern (IHK) warnen vor einem längeren Nachtflugverbot. „Das Ziel des BER ist es, Wirtschaft und Bürger in der Region besser an den internationalen Flugverkehr anzubinden. Wer das Nachtflugverbot verschärft, verabschiedet sich davon“, sagte UVB-Hauptgeschäftsführer Christian Amsinck. „Weitere Flugbetriebs-Einschränkungen sind inakzeptabel, wenn der BER rentabel arbeiten soll“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Jan Eder.
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