Wenn in Berlin fast jede Nacht Autos in Flammen aufgehen, dann hat auch Steffen Krefft viel zu tun. Er ist der Mann, der dafür sorgt, die verkohlten Wracks zu entsorgen. Als Chef des Amtes für regionalisierte Ordnungsaufgaben in Lichtenberg obliegt es ihm und seinen Mitarbeitern, Schrottautos aus dem ganzen Stadtgebiet von den Straßen zu holen.
In diesem Jahr brannten in Berlin bereits 355 Autos, erst am Sonntagmorgen wurde ein brennender Opel Astra in Neu-Hohenschönhausen gemeldet. In vielen Fällen handelt es sich um politisch motivierte Taten. Doch der Experte ist sich sicher, dass vor allem Luxuswagen nicht nur von Linken, sondern auch von gewöhnlichen Kriminellen angezündet werden. Das Ziel ist es, saubere Autopapiere zu bekommen.
Wer sein Auto durch vorsätzlich gelegte Flammen verloren hat, muss zunächst mit seiner Versicherung den Schaden regeln. „Die Teilkasko zahlt bei Brandstiftung“, versichert der ADAC. Tipps, wie man sich vor politisch motivierten Attentätern, psychopathischen Feuerteufeln oder anderen Brandstiftern schützen kann, hat der Automobilclub aber keine echten auf Lager. Allenfalls den, dass man bei angekündigten Demonstrationen tunlichst weiter entfernt parken sollte.
Krefft und seine Leute greifen dann ein, wenn die verkohlte Ruine am Straßenrand steht. Sie veranlassen, dass spezielle Verwerter die Ruine abtransportieren. Dieser Verwaltungsakt kostet eine Gebühr von 55 Euro, die der Halter bezahlen muss. 17,50 Euro werden gegengerechnet, wenn der Halter seinen Kfz-Brief vorlegen kann. Die Kosten für den Abschleppwagen und die Presse auf dem Schrottplatz muss das Brandstiftungsopfer jedoch nicht tragen, versichert der Lichtenberger Amtsleiter. „Bei uns kostet das nichts.“ Und auch aus einem anderen Ordnungsamt heißt es, man schicke keine Rechnungen an Bürger nach Auto-Brandanschlägen, selbst wenn man die Berliner Stadtreinigung (BSR) zum nachträglichen Säubern des Tatortes von den Resten des von der Feuerwehr verspritzten weißen Bindemittels angefordert habe. „Wenn wir eine Reinigung anfordern, zahlen wir es auch“, heißt es aus dem Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf.
Regelungslücke hilft kriminellen Autodieben
Die BSR sagt, sie schicke Rechnungen an Privatleute nur, wenn die Urheberschaft einer Verschmutzung geklärt sei. Und ein Mensch, dessen Auto abgefackelt wurde, sei ja wohl kaum Verursacher, sagte eine BSR-Sprecherin.
Aus Sicht des Experten Krefft gibt es aber eine Regelungslücke, die es für kriminelle Autodiebe attraktiv mache, auch als Brandstifter zu agieren. Um das „Geschäftsmodell“ zu verdeutlichen, schildert der Amtsleiter den Ablauf nach einer Brandstiftung. Wenn die Polizei den Tatort untersucht und Spuren gesichert hat, gibt sie das Autowrack frei. Von diesem Moment an gilt es als gefährlicher Abfall und muss daher so schnell wie möglich entsorgt werden.
In der Regel schicken aber die Versicherungen erst einen Gutachter, was auch mal zwei oder drei Tage dauern könne. Die Experten prüfen, ob das zerstörte Fahrzeug noch einen Restwert aufweist, in dem etwa Teile abmontiert und genutzt werden können. Dazu seien nur zertifizierte Verwertungsbetriebe berechtigt, von denen es nicht so viele gebe in der Stadt. Die Versicherungen hätten ein Interesse, den Schaden für sich zu mindern, wollten so viel wie möglich an Restwert rausholen. Die Wracks werden über eine Restwertbörse im Internet angeboten, auf der vor allem Branchen-Profis unterwegs seien. Bis ein Wagen darüber verkauft sei, gewähre die Behörde eine Frist von einigen Tagen, ehe sie das Wrack abschleppen lasse.
Bemerkenswert ist aus Sicht des Amtsleiters, das gerade bei teuren Luxusautos auch völlig verkohlte Ruinen vergleichsweise teuer gekauft werden. Krefft berichtet vom Fall eines BMW X5, den er gerade als besonders krasses Beispiel im Bundesumweltministerium vorgestellt habe.
Wer das verbrannte Fahrzeug erwirbt, erhält saubere Dokumente
Der Gutachter schätzte die Kosten für die Wiederbeschaffung des ein Jahr alten SUV auf 52.000 Euro netto. Die Reparaturkosten wurden mit 150.000 Euro angegeben. Es handelte sich also eindeutig um einen wirtschaftlichen Totalschaden. Dennoch habe ein Privatmann für das Wrack 10.400 Euro netto geboten. Dabei, so ist Krefft sicher, muss es einen kriminellen Hintergrund geben. Denn obwohl ein Auto natürlich aus hochwertigem Stahl bestehe, der grundsätzlich wiederzuverwerten ist, sei dieser durch verkohlte Kunststoffteile verunreinigt. Eine Trennung der Materialen sei oft zu aufwendig, um hohe Preise für den Abfall zu rechtfertigen.
„Es geht um die Papiere des Wagens“, sagt der Amtsleiter. Wer die Ruine erwirbt, erhält auch saubere Dokumente. Autodiebe müssen jetzt nur noch auf Bestellung den gleichen Typ Wagen stehlen. Dann manipulieren sie die Fahrgestellnummer des entwendeten Wagens. Wenn Spezialisten so etwas machten, sei das praktisch nicht zu erkennen, so Krefft. Zumal es etwa bei Kontrollen nicht unbedingt Anlass gäbe, sich die Nummer genau anzuschauen. Schon hätten die Autodiebe aus zwei Autos eines gemacht, dass sie mit sauberen Papieren, ohne behelligt zu werden, ins Ausland verschieben können.
Krefft und ein paar Mitstreiter setzen sich nun für Gesetzesänderung ein. Bei wirtschaftlichem Totalschaden müsse es eine Verwertungspflicht geben, das Wrack dürfe also nicht weiterverkauft werden. Allerdings gebe es widerstrebende Interessen. Die Versicherungen hätten etwas davon, wenn ein Teil der Schadenssumme durch den Verkauf gedeckt würde. Und die Autoindustrie habe auch nichts dagegen, ein abgebranntes und ein gestohlenes Oberklassefahrzeug durch zwei Neuwagen zu ersetzen. Den Schaden habe die Gemeinschaft der Versicherten, weil sie statt eines gestohlenen Autos nun zwei Wagen ersetzen müssten.





