Berliner Gastwirte, die während der Fußball-WM für ihre Gäste ein TV-Gerät oder eine Großbildleinwand aufstellen wollen, sollen für die Nationalhymnen, die vor dem Anpfiff in den Stadien abgespielt werden, zahlen. Die Berliner Bezirksdirektion der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) verschickt entsprechende Schreiben an die Wirte: "Die während der Fußballspiele übertragenen Musikwerke, wie zum Beispiel der WM-Song und die Nationalhymnen, werden öffentlich wiedergegeben. Da diese Lieder urheberrechtlich geschützt sind, muß die Musiknutzung bei der Gema angemeldet werden."

Die Rechteschützer von der Gema haben sich vier WM-Tarife ausgedacht. So sollen Restaurantbetreiber pro TV-Gerät einmalig 25,62 Euro zahlen. Mitglieder im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) erhalten einen Rabatt von 20 Prozent. Teurer wird es, wenn der Wirt eine Großbildleinwand nutzt. Das kostet 97,17 Euro, für Dehoga-Mitglieder 77,74 Euro. Um die Verärgerung der Gastwirte in Grenzen zu halten, verabschiedet sich die Gema-Bezirksdirektion mit dem aufmunternden Satz: "Wir wünschen Ihnen und Ihren Gästen, neben der gewohnten Gastlichkeit, spannende Spiele und freuen uns auf Ihr "Fair play" im Sinne der Urheber."

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