Die europäischen Länder dürfen asylsuchende Familien auch innerhalb des Kontinents nicht mehr ins Ungewisse abschieben. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am Dienstag unterstrichen. Die Richter gaben der Beschwerde einer achtköpfigen Familie aus Afghanistan statt, die den Schweizer Behörden zufolge nach Italien abgeschoben werden sollte. Nach dem Urteil muss die Schweiz von Italien zuerst Garantien einfordern, dass die Kinder in der Asylunterkunft besonders geschützt werden, und dass die Familie nicht auseinandergerissen wird. (AZ: 29217/12)

Derzeit reisen viele der Flüchtlinge, die in einem südlichen EU-Außengrenzland ankommen, in andere europäische Staaten weiter – etwa, weil sie dort Verwandte haben oder bessere Perspektiven für ihr Leben sehen. Laut Dublin-Verordnung der EU, der sich auch die Schweiz angeschlossen hat, ist ihnen das aber nicht erlaubt. Grundsätzlich ist das Ersteinreiseland für das Asylverfahren zuständig. Immer wieder kommt es daher zu sogenannten Rückschiebungen innerhalb Europas.

Überfüllte Unterkünfte

Die Konsequenzen können höchst bedenklich sein, wie Flüchtlingsrechtler immer wieder unterstreichen: So berichtete die afghanische Klägerfamilie nach Angaben von Pro Asyl von vollkommen überfüllten italienischen Unterkünften, Schmutz und Zigarettenqualm, unter dem die teils sehr kleinen Kinder litten. Auch seien andere Lagerinsassen aggressiv gewesen.

Das Urteil der Großen Kammer des Menschenrechtsgerichtshofes bringt vor allem nun für Flüchtlingskinder etwas mehr Schutz. Allerdings unterstreicht Pro Asyl, dass der Richterspruch nur Menschen in den Blick nimmt, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Anerkannte Flüchtlinge erhalten in Italien oft noch weniger Unterstützung als Menschen im Asylverfahren. Sie sind auf sich gestellt und geraten nicht selten in die Obdachlosigkeit.

„Das Urteil ist nicht zu Ende gedacht“, sagte die rechtspolitische Referentin von Pro Asyl, Marei Pelzer. „Wir fordern deshalb einen generellen Abschiebestopp nach Italien.“ Pelzer wandte sich gegen das Dublin-System insgesamt, in dem „Zehntausende Flüchtlinge wie Stückgut zwischen den EU-Staaten hin- und hergeschoben werden“.

Die Schweizer Regierung hob in Bern hervor, dass die Überstellung der afghanischen Familie nach Italien im Grundsatz zulässig sei. „Das Bundesamt für Migration wird nun die italienischen Behörden um die geforderten Garantien ersuchen.“ Damit schwindet letztlich auch die Hoffnung der afghanischen Flüchtlingsfamilie, in der Schweiz bleiben zu können. Der Alpenstaat ist dem Urteil zufolge lediglich verpflichtet, der Familie umgerechnet 7000 Euro als Erstattung der Prozesskosten zu bezahlen.

epd