- Kassenärzte machen sich nicht wegen Bestechlichkeit strafbar, wenn sie von Pharmaunternehmen Geld für die Verschreibung ihrer Medikamente annehmen. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil, das am Freitag in Karlsruhe veröffentlicht wurde. Auch die Unterhändler der Pharmafirmen können nicht wegen Bestechung bestraft werden. Der Gesetzgeber müsse entscheiden, ob "korruptives Verhalten von Kassenärzten und Mitarbeitern von Pharmaunternehmen" als strafbares Verhalten gewertet werden solle. Ärzte- und Pharmavertreter lobten die Entscheidung. Die Krankenkassen warnten davor, das Urteil als "Freifahrtschein" zu verstehen (Az.: GSSt 2/11).
Im Urteil heißt es, Ärzte handelten bei der Verordnung von Medikamenten nicht als Amtsträger oder Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen. Ein Gericht könne nur das geltende Strafrecht auslegen. Die Annahme von Geschenken und Zuwendungen bleibt Ärzten durch das Berufsrecht weiterhin verboten, wie ein Sprecher des Gesundheitsministeriums betonte. Die übergroße Mehrheit der Ärzte halte sich auch an diese berufsrechtlichen Gebote.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen machen sich Amtsträger oder sogenannte Beauftragte der öffentlichen Verwaltung wegen Bestechlichkeit strafbar, wenn sie von Dritten Zuwendungen entgegennehmen. Strittig war, ob niedergelassene Kassenärzte als Amtsträger gelten und für die gesetzlichen Krankenkassen als öffentliche Verwaltung tätig sind.
Im konkreten Fall hatte eine Pharmareferentin eines Unternehmens verschiedenen Kassenärzten Schecks über einen Gesamtbetrag von 18.000 Euro übergeben. Die Mediziner erhielten den Betrag für die Verschreibung von Produkten der Firma. Grundlage war ein als "Verordnungsmanagement" bezeichnetes Prämiensystem des Pharmaunternehmens. Danach erhielten Ärzte von der Firma fünf Prozent vom Erlös.
Das Landgericht Hamburg hatte daraufhin einen Kassenarzt wegen Bestechlichkeit und die Pharmareferentin wegen Bestechung zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Pharmareferentin legte hiergegen Revision beim BGH ein.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, begrüßte die Entscheidung aus Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof betone zu Recht, dass der freiberuflich tätige Kassenarzt weder Angestellter noch Funktionsträger einer öffentlichen Behörde sei. Erst jüngst habe der Deutsche Ärztetag in Nürnberg vehement auf die Gefahren hingewiesen, die mit "einer Degradierung von Ärzten zu Erfüllungsgehilfen und Beauftragten der Krankenkassen" verbunden wären. Ähnlich äußerten sich die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung.
Zustimmung kam auch aus der Pharmabranche: "Die heutige Entscheidung hat die unabhängige Stellung des niedergelassenen Arztes im Gesundheitssystem gestärkt und schützt so langfristig auch das Vertrauen der Patienten", sagte die Hauptgeschäftsführerin des Verbands der forschenden Pharmaunternehmen, Birgit Fischer. Ärzte könnten sich weiter als "Angehörige eines freien Berufs" sehen.
Die Krankenkassen betonten dagegen, das Urteil sei kein "Freifahrtschein". Viel eher handele es sich um einen "klaren Auftrag an den Gesetzgeber, die in diesem Rechtsstreit sichtbar gewordenen Lücken im Strafrecht zu schließen", sagte das Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbands, Gernot Kiefer.
BM

