- Die Debatte ist damit zwar längst nicht vorbei, aber ab sofort hat sie zumindest eine substanzielle Grundlage. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hat am Dienstag den Entwurf für das Gesetz zur Einführung des Betreuungsgelds an die Ministerien verschickt. Sie können nun Stellung nehmen. Am 6. Juni soll das Gesetz vom Kabinett beschlossen und schließlich noch vor Beginn der Sommerpause auch im Parlament verabschiedet werden. Am 1. Januar 2013 könnte es in Kraft treten.

An genau dem Tag wird die Zahl der Empfänger allerdings noch ziemlich klein sein. Denn der Gesetzentwurf, welcher der Berliner Morgenpost vorliegt, enthält eine Stichtagsregelung. Nur Eltern, deren Kinder nach dem 1. Januar 2012 geboren wurden, erhalten ab dem 13. Lebensmonat des Kindes die neue Leistung. Alles andere hätte einen riesigen Verwaltungsaufwand bedeutet, heißt es aus dem Ministerium. An und für sich sind alle Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres anspruchsberechtigt, wenn sie nicht in einer staatlichen Kita betreut werden. 2013 gibt es dafür 100 Euro, ab 2014 steigt der Betrag auf 150 Euro pro Monat.

Die Auszahlung ist unabhängig von der Arbeitszeit der Eltern: Das Betreuungsgeld erhält, wer sein Kind selbst oder privat etwa von Verwandten, Kinderfrauen oder Tagesmüttern ohne staatliche Förderung betreuen lässt. Leer gehen die Empfänger von Arbeitslosengeld II aus. Sie bekommen das Geld zwar überwiesen, es wird aber von den Hartz-IV-Bezügen abgezogen. Koalitionspolitiker argumentieren, dass Hartz IV eine Mindestsicherung sei und zusätzliche Einnahmen anzurechnen seien.

Der Entwurf aus dem Familienministerium enthält keine großen Überraschungen. Er hält sich mehr oder minder an das, was die Erfinderin der Maßnahme, die CSU, gefordert und im Koalitionsausschuss mit CDU und FDP im November vereinbart hatte. Dabei hatte Kristina Schröder durchaus eigene Vorstellungen: So wollte sie ursprünglich die Pflicht zum Besuch von Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt zur Bedingung für die Auszahlung machen. Sie wollte damit vor allem Kinder aus problematischen Familienverhältnissen erreichen und verhindern, dass Kinder nicht zur Kita geschickt werden, damit die Eltern das Betreuungsgeld einstreichen können. Ein Gedanke, der Anhänger fand, nur nicht bei der CSU. Sie legte sofort gegen alle Bedingungen ihr Veto ein. Es ging dabei auch um eine Machtdemonstration. Die Christsozialen waren sauer, dass Schröder sich mit dem Gesetz so lange Zeit ließ. Kanzlerin Angela Merkel machte schließlich ihrer Ministerin klar, dass das Betreuungsgeld in der von der CSU präferierten Form kommen müsse.

Merkel selbst hegt keine große Leidenschaft für das Thema, der Impetus, mit dem SPD, Grüne und Linke, aber auch nicht wenige in ihrer Partei die Auszahlung als contraemanzipatorischen Akt und gegen das Kindeswohl gerichtet verdammen, erscheint ihr abwegig. Gleichzeitig machte sie immer wieder klar, dass es sich um einen Koalitionsbeschluss handle, der nicht infrage gestellt werden dürfe.

Kritik aus der eigenen Partei kam übrigens sofort - auf dem Nachrichtendienst Twitter schrieb der Düsseldorfer Bundestagsabgeordnete Thomas Jarzombek: "Habe gerade den Referentenentwurf zum Betreuungsgeld bekommen und kann mir derzeit nicht vorstellen, wie ich dem zustimmen möchte." Fraktionschef Volker Kauder und der neue Parlamentarische Geschäftsführer Michael Grosse-Brömer müssen nun die Kritiker einen. Es dürfte noch ein Stück Arbeit vor ihnen liegen. Vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen hatten bereits 23 Abgeordnete der CDU ihr Nein angekündigt.