Limburg - Wegen der sadistischen Ermordung zweier 16-jähriger Schülerinnen ist ein Ehepaar aus dem Westerwald zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Limburg verhängte gegen den Ehemann und Haupttäter Lutz K. gestern eine Haftstrafe von 15 Jahren. Seine Ehefrau Monika muss lebenslang ins Gefängnis. Wegen einer aggressiven sexuellen Perversion muss Lutz K. zudem auf unabsehbare Zeit in die Psychiatrie.

Die Angeklagten nahmen das Urteil ohne jede Regung hin. Die Staatsanwaltschaft hatte für beide lebenslänglich gefordert. Die Verteidigung plädierte wegen verminderter Schuldfähigkeit für maximal elf Jahre und neun Monate für Lutz K. sowie 12,5 Jahre für dessen Ehefrau Monika.

Der Mord an den beiden Schülerinnen Jasmin und Yvonne im Herbst 1994 habe die Menschen in Limburg und Umgebung in Angst und Schrecken versetzt, sagte die Vorsitzende Richterin Karin Walter bei der Urteilsbegründung. Sie beschrieb die Tat als den Endpunkt einer sich über Jahre hin steigernden krankhaften Entwicklung bei Lutz K. Der 42-jährige gebürtige Dresdner habe beim Geschlechtsverkehr seit Jahren keine Befriedigung mehr finden können. Angeregt durch Videofilme habe er ab etwa 1991 begonnen, sich für sado-masochistische Praktiken zu begeistern. Monika K. habe mitgemacht, um sich die Zuneigung ihres Mannes zu erhalten. Nach einem Streit hätten die Eheleute in der Nacht zum 9. Oktober 1994 beschlossen, ein Mädchen zu kidnappen, um ihre sexuellen Gewaltfantasien auszuleben. Jasmin und Yvonne seien auf dem Nachhauseweg von einer Diskothek unter dem Angebot, sie nach Hause zu fahren, von Monika K. in das Auto des Ehepaares gelockt worden. Dort habe Lutz K. die beiden Limburger Schülerinnen mit Chloroform betäubt.

"Beiden war klar, dass die Mädchen dabei sterben konnten", sagte die Vorsitzende. Die Angeklagten hätten heimtückisch gehandelt und den Tod von Jasmin und Yvonne billigend in Kauf genommen. Nach Betäubung der Opfer sei das Ehepaar in ihr Haus in Westerburg gefahren, wo die Mädchen in Säcken verpackt ins Schlafzimmer gebracht worden seien. Dort habe der Angeklagte die Brüste der beiden Mädchen mit Stricken, Kanülen und Klingen traktiert, um sich so zu befriedigen. Am Abend des gleichen Tages habe Lutz K. die beiden am Chloroform gestorbenen Opfer in einem Waldstück im Lahn-Dill-Kreis abgelegt. Walter widersprach der Darstellung der Verteidigung, Monika K. sei bei dem Mord nur Gehilfin gewesen. Die Ehefrau habe die Mädchen in eine Falle gelockt, so die Vorsitzende: "Ohne ihren Beitrag wäre die Tat nicht denkbar gewesen." Anders als ihr Ehemann sei Monika K. voll schuldfähig, begründete die Vorsitzende die gegen die Frau verhängte lebenslange Haftstrafe. Ihr Motiv, sich durch das Verbrechen an den Mädchen die Zuneigung ihres Mannes zu sichern, stehe moralisch auf tiefster Stufe. Die Verteidigerin von Monika K. sagte nach dem Urteil, sie werde die Möglichkeit einer Revision prüfen. Auch der Anwalt von Lutz K. kündigte an, in Revision zu gehen.

AP