Der Rechtsstreit über die Teilausschreibung des hauptstädtischen S-Bahn-Netzes geht in die nächste Runde. Die Vergabekammer des Landes Berlin hat einen Einspruch der S-Bahn Berlin GmbH gegen das Vergabeverfahren abgelehnt. Für diesen Fall hatte das Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG bereits eine Klage beim Berliner Kammergericht gegen die europaweite Ausschreibung angekündigt. Ein solcher Schritt kann das Vergabeverfahren formal zwar nicht stoppen, könnte es wegen der fehlenden Rechtssicherheit zeitlich aber erheblich verzögern.
Der Berliner Senat und die brandenburgische Landesregierung suchen seit Juli europaweit ein Eisenbahnverkehrsunternehmen, das ab Dezember 2017 - also nach Auslaufen des aktuellen Verkehrsvertrages mit der S-Bahn Berlin GmbH - die Ringbahnlinien S41 und S42 und mehrere wichtige Zubringerverbindungen betreibt. Dies könnte sowohl wieder das Tochterunternehmen der Deutschen Bahn sein als auch private Mitbewerber oder Ableger ausländischer Staatsbahnen. Die neuen S-Bahn-Anbieter sollen zugleich die dringend notwendigen neuen S-Bahn-Züge anschaffen, um den seit einigen Jahren bestehenden Fahrzeugmangel zu beenden. Die Investition, die je nach Ausstattung der für das Teilnetz benötigten 190 Doppelwagen zwischen 600 Millionen und einer Milliarde Euro liegen dürfte, stellt eine hohe Hürde für alle potenziellen Bewerber dar. Das Interesse scheint daher nicht allzu groß zu sein. Darauf weist hin, dass der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg, der im Auftrag der Länder das Verfahren führt, die Frist für Interessenbekundungen um drei Wochen auf den 5. November 2012 verlängert hat.
Die Deutsche Bahn, die als bisher einziges Eisenbahnunternehmen öffentlich ihr Interesse am milliardenschweren Berliner S-Bahn-Auftrag bekundet hat, wehrt sich mit juristischen Mitteln vor allem gegen einzelne Vorgaben des Wettbewerbs. So sollen die Bieter ein Angebot nicht für die in Deutschland üblichen 15 Jahre, sondern für eine Betriebszeit von bis zu 33 Jahren vorlegen. Zudem sollen spätestens 2050 alle neu angeschafften Züge sowie die für deren Wartung erforderlichen Werkstätten kostenlos an das Land übergehen. Die S-Bahn hält diese Bedingungen für nicht konform mit dem EU-Recht.
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