Demnach mussten Gerichtsvollzieher seit Januar 2009 nur 19 Mal sogenannte Ventilwächter - das neue Einsatzmittel der Finanzverwaltung - an Autos von Schuldnern anbringen, in 280 Fällen wurde dies lediglich angedroht.
Ventilwächter sind etwa so groß wie eine Zigarettenschachtel. Sie werden an jeweils zwei Ventilen der Wagenräder angeschraubt und mittels eines Schlüssels gesichert. Wer sein Auto dennoch startet, dem geht nach spätestens 200 Metern die Luft aus. Fährt der Fahrzeughalter trotzdem los und verursacht einen Unfall, haftet er sowohl für eigene wie auch für Schäden an fremden Fahrzeugen. Welche Beträge in den Fällen der 19 gepfändeten Wagen geschuldet waren, wird statistisch nicht erfasst. "Wenn der Gerichtsvollzieher an der Tür klingelt und mit Ventilwächtern droht, denken die meisten um", sagt der Sprecher der Senatsfinanzverwaltung, Clemens Teschendorf. "Dann wird schnell noch gezahlt."
Parkkralle ein Erfolg
Die bislang eingesetzte Parkkralle war ein großer Erfolg. 2008 traf es 48 säumige Zahler in Berlin, 19 weniger als 2007. Im Ergebnis konnte der Fiskus durch den Einsatz der Wegfahrsperre etwa 40 000 Euro (Vorjahr: 30 000) eintreiben. Weitere 155 000 Euro (Vorjahr: 125 000 Euro) erbrachte die bloße Androhung der Parkkralle. Im Vergleich zur Parkkralle bieten die Ventilwächter einige Vorteile: Während Parkkrallen mindestens 150 Euro kosten, sind sie mit 30 Euro wesentlich billiger. Außerdem sind sie handlicher: So können die Vollzugsbeamten gleich mehrere Ventilwächter in ihren Taschen verstauen. Damit es gar nicht erst zur Pfändung kommt, werden Warnhinweise am Auto angebracht. Und am Türschloss sorgt zusätzlich ein Pfandsiegel für Klarheit. "Wer das bricht, macht sich ohnehin strafbar", sagt Teschendorf. Außerdem bekommen die Schuldner per Post Nachricht von der Pfändung.
Natürlich müsse die Pfändung des Autos im Verhältnis zur Schuld stehen. Es sei daher unwahrscheinlich, dass wegen einer nicht bezahlten Verwarnung in Höhe von zehn Euro gepfändet werde, sagt Teschendorf.

