Das höchste deutsche Gericht hat mit einer neuen Entscheidung die Freiheit der Presse gegenüber staatlichen Organen gestärkt. Die Durchsuchung in den Redaktionsräumen der Berliner Morgenpost sowie der Privatwohnung eines Redakteurs der Berliner Morgenost im November 2012 war verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Freitag bekannt gegeben.

Die Durchsuchung in Redaktionsräumen oder Wohnungen von Journalisten darf nicht vorrangig dem Zweck dienen, den Verdacht von Straftaten durch Informanten aufzuklären, so das Gericht wörtlich. Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat damit den Verfassungsbeschwerden des Journalisten und der Berliner Morgenpost stattgegeben. (AZ: 1 BvR 1089/13, 1 BvR 1090/13 und 1 BvR 2480/13).

„Verfahren hat sich gelohnt“

Zum Hintergrund: Am 28. November 2012 wurden die Privatwohnung und der Arbeitsplatz des für Polizei und Sicherheitsthemen zuständigen Morgenpost-Chefreporters Michael Behrendt von Beamten des Berliner Landeskriminalamtes im Auftrag der Staatsanwaltschaft durchsucht. Dem Reporter wurde vorgeworfen, er habe einen Polizeibeamten bestochen. Im Oktober 2014 wurde das Verfahren eingestellt, weil sich der Vorwurf nicht bestätigt hat. Eine Beschwerde der Berliner Morgenpost gegen das Vorgehen der Berliner Staatsanwaltschaft wurde im März 2013 vom Landgericht Berlin zunächst abgelehnt. Es entschied, dass die Durchsuchungen verhältnismäßig und mit der Pressefreiheit zu vereinbaren seien. Gegen diesen Beschluss legten die Berliner Morgenpost und der Chefreporter Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht ein, denen stattgegeben wurden.

„Wir haben von Anfang an und immer wieder betont, dass die Vorwürfe gegen unseren Reporter haltlos und die Durchsuchung in der Redaktion grob unverhältnismäßig und rechtswidrig waren. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein großartiges Grundsatzurteil für alle Journalisten. Das lange Verfahren hat sich gelohnt“, sagt Carsten Erdmann, Chefredakteur der Berliner Morgenpost.

„Journalisten, die sich an die Regeln ihres Berufs halten, dürfen nicht zum Objekt einer Durchsuchung werden. Anderes gilt nur, wenn zureichende Anhaltspunkte für eine Straftat des Journalisten vorliegen. Bloße Mutmaßungen genügen aber nicht. Dass der Durchsuchung der Redaktion der Morgenpost nichts als Mutmaßungen zugrunde gelegen hatten, stellt das Bundesverfassungsgericht sehr deutlich klar. Die Entscheidung markiert einen wichtigen Sieg für die Pressefreiheit“, sagt Rechtsanwältin Simone Kämpfer, die den Reporter vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten hat.

In der Medienbranche wurde das Urteil mit Genugtuung aufgenommen. „Das ist ein schöner Erfolg“, sagte Hendrik Zörner, Sprecher des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV). Das Bundesverfassungsgericht habe seine eigene Rechtsprechung aus dem Cicero-Urteil bestätigt, sagte Zörner.

2005 hatte die Staatsanwaltschaft Potsdam das Büro der Zeitschrift und der Räume eines freien Autors Bruno Schirra durchsuchen lassen. Die Beamten fahndeten nach einem Informanten, der den Journalisten mit Material für einen Artikel über Terrorismus versorgt hatte. 2007 erklärten die Karlsruher Richter das Vorgehen der Justiz für verfassungswidrig.

Justizsenator war involviert

Der DJV betont, dass Justizbehörden spätestens seit dem jüngsten Urteil „die Finger lassen sollten von Durchsuchungen und Beschlagnahmungen in Redaktionen“, sagte Zörner. Diese „unselige Tradition“ in Deutschland hätte eigentlich mit dem Cicero-Urteil beendet sein sollen.

Auch der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßte das Urteil. Journalisten würden besser als bisher vor Einschüchterungsversuchen der Strafverfolgungsbehörden geschützt, erklärte eine Sprecherin. „Freie Medien brauchen Informanten, die nicht in der Angst leben, bespitzelt zu werden, und Journalisten, die frei von Überwachung arbeiten können.“

Im Falle der Morgenpost hatte Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) in einem Anruf bei Chefredakteur Erdmann die Durchsuchung angekündigt. Am Freitag sagte Heilmann: „Grundsätzlich kommentiere ich als Justizsenator Urteile nicht. Das Urteil bedeutet eine Verschärfung der Regeln für Hausdurchsuchungen.“

Über Heilmanns Rolle hatte es später Diskussionen im Abgeordnetenhaus. Heilmann erklärte, er habe angerufen, weil die Staatsanwaltschaft ihn wegen der Brisanz des Falles darum gebeten habe und er eine „Eskalation“ verhindern wollte. Im Justizressort legte man am Freitag Wert auf die Feststellung, dass die Staatsanwaltschaft unabhängig vom Senator die Durchsuchung beantragt und ein Gericht sie genehmigt habe.

2014 hatte sich die Berliner Staatsanwaltschaft bei einer anderen Durchsuchung rechtswidrig verhalten. Ermittler durchsuchten Räume des Ex-Justizsenators Michael Braun, ohne die Aufhebung der Immunität des CDU-Abgeordneten beantragt zu haben.