Wer ungeschützten Sex bei Prostituierten sucht, muss in Zukunft mit einer Absage rechnen. Denn bezahlte Liebe ohne Kondom soll in Deutschland verboten werden. Verstößt ein Freier gegen dieses Prinzip, werden für ihn Bußgelder in noch unbekannter Höhe fällig. Auch die Werbung für kondomfreien Sex wird unter Strafe gestellt.
Diese Regelungen zählen zu den Kernpunkten des Referentenentwurfs aus dem Familienministerium von Manuela Schwesig (SPD) für ein neues Prostituiertenschutzgesetz, das im nächsten Jahr in Kraft treten soll. Es soll die Rechte von Prostituierten stärken, sagte Staatssekretär Ralf Kleindiek: „Es ist auch ein Schritt, um sie vor Ausbeutung und Gewalt zu schützen.“
Prostitution ist in Deutschland erst seit 2002 legal, gilt als Dienstleistung und ist nicht mehr sittenwidrig. Frauen und Männer, die dem ältesten Gewerbe der Welt nachgehen, können sich seitdem sozial versichern, ihre Rechte sind in wenigen Paragrafen im Prostitutionsgesetz geregelt. Doch das war’s. Die Regierungskoalition hat sich deshalb das Ziel gesetzt, für diesen Lebens- und Arbeitsbereich umfassende Regelungen zu schaffen, die für andere Gewerbe längst selbstverständlich sind.
Für Anbieter von Prostitutionsgewerben soll künftig eine Erlaubnispflicht gelten. Betroffen davon sind nicht nur Betreiber von Bordellen, auch Wohnmobile oder Appartements, die für bezahlten Sex genutzt werden, müssen Mindestanforderungen erfüllen. So müssten die Zimmer mit Notrufvorrichtungen bestückt sein. Eine Erlaubnis erhalten nur Menschen, die als zuverlässig gelten. „Vorbestrafte Menschenhändler“ oder „Mitglieder in verbotenen Rockervereinen“ seien davon ausgeschlossen.
Anmeldepflicht bei Behörden
Für Prostituierte besteht künftig alle zwei Jahre eine Anmeldepflicht bei der Behörde. „Die Anmeldung muss persönlich erfolgen“, sagte Kleindiek. Allerdings können sich die Männer und Frauen auch unter einem Pseudonym eintragen lassen. Ob diese Anmeldung je nach Einsatz an mehreren Orten erfolgen muss, ist noch offen. Zudem wird eine gesundheitliche Beratung jährlich zur Pflicht, die bei den örtlichen Gesundheitsdiensten erfolgen soll. „Dabei handelt es sich nicht um eine Untersuchung“, sagte der Staatssekretär.
Vielmehr soll dort über Geschlechtskrankheiten, aber auch über den Ausstieg aus der Prostitution informiert werden. Für Frauen und Männer zwischen 18 und 21 Jahren gelten kürzere Frequenzen. Sie müssen sich jährlich anmelden und zweimal im Jahr zur Beratung.
Wer gegen das Gesetz verstößt, dem drohen Bußgelder. Prostituierte, die gegen Anmeldepflichten verstoßen, erwarten Bußen zwischen 15 und 100 Euro. Deutlich höher mit bis zu 50.000 Euro liegen die Strafgelder bei Verstößen der Betriebe.
Das Gesetz stößt jedoch nicht nur auf Zustimmung. Die Meldepflicht sei nicht nur „datenschutzrechtlich bedenklich, sondern treibt Prostituierte in die Illegalität“, meint die frauenpolitische Fraktionssprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Ulle Schauws. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Cornelia Möhring, fürchtet, dass das neue Gesetz „Tausende von Frauen in große Not“ bringe: „Die Anmeldepflicht ist praktisch ein Outing, das sich viele schlicht nicht leisten können.“


