Das Rederecht der Abgeordneten im Bundestag soll offenbar eingeschränkt und noch stärker als bisher von den Fraktionen kontrolliert werden: Der „Süddeutschen Zeitung“ liegt einem Bericht zufolge der Entwurf des Sekretariats des Geschäftsordnungsausschusses vom 11. April vor, der nun den Fraktionen zugeleitet wird. Er stütze sich auf die Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP; Grüne und Linke hätten im Ausschuss dagegen gestimmt. Am 26. April soll im Plenum über die Änderung der Geschäftsordnung abgestimmt werden.

Mit den neuen Regeln solle der Parlamentspräsident verpflichtet werden, das Wort nur mehr den von der Fraktion eingeteilten Rednern zu erteilen. Andere Abgeordnete darf er nur ganz ausnahmsweise und nur noch drei Minuten lang reden lassen – auch dies nur „im Benehmen mit den Fraktionen“.

Der Bundestagspräsident soll sich aber nicht nur mit der Fraktion des Abgeordneten verständigen, den er abweichend von der Nominierung reden lassen will. Er muss alle Fraktionen informieren und ihre Stellungnahmen einholen.

Diese neue Geschäftsordnung soll es offensichtlich dem Bundestagspräsidenten besonders schwer machen, Vertreter abweichender Meinungen überhaupt zu Wort kommen zu lassen.

dpad/ap