Es gibt Ärger bei der Berliner Polizei. Und es geht wieder um die Schusswaffen. Diesmal stehen aber nicht die maroden Schießstände in der Kritik, sondern eine neue Anordnung, die es den Beamten untersagt, auch in ihrer Freizeit die Dienstwaffe zu tragen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wittert dahinter ein Misstrauen der Vorgesetzten gegen die eigenen Mitarbeiter. Doch das ist der falsche Kritikansatz. Vielmehr verschafft die neue Regelung Klarheit. Während das Tragen der Waffe auf dem Weg zum Dienst oder nach Hause weiter erlaubt ist, soll das außerhalb der Dienstzeiten nicht mehr der Fall sein.
Denn der Schusswaffengebrauch ist ein exklusives Privileg der Polizei, die der zentrale Akteur des staatlichen Gewaltmonopols ist. Sie hat den Auftrag, öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Damit sie diesen gesetzlichen Auftrag wahrnehmen kann, ist nur ihr der Einsatz sogenannten unmittelbaren Zwangs erlaubt, notfalls auch mit Waffengewalt.
Wenn nun aber ein Beamter, wie offenbar in Berlin geschehen, beim privaten Waldspaziergang auf ein Wildschwein schießt, dann ist das sicherlich nur sehr schwer mit dem gesetzlichen Auftrag in Einklang zu bringen. Sicher, Polizisten sind immer im Dienst und hatten deshalb bislang auch die Erlaubnis, die Dienstwaffe in der Freizeit zu tragen. Doch das bewegte sich immer in einem schwierigen rechtlichen Graubereich. Muss der Schusswaffengebrauch von den Beamten schon in Uniform umfangreich abgewogen werden, so ist das erst recht im Rahmen der Freizeit der Fall.
Der Berliner Polizeipräsident will mit der Anordnung nun offenbar möglichen Verwicklungen und Vorwürfen gegen Beamte vorbeugen. Das ist richtig und im Sinne des Rechtsstaates. Die Schusswaffe gehört zum Gewaltmonopol der Polizei – soll aber eben nicht Teil der Freizeitgestaltung sein.


