Die Entscheidung der Richter des Bundesverfassungsgerichts passt perfekt: Ein unsinniges Gesetz ist mit einer wenig sinnvollen Begründung gekippt worden. Der Bund, so hieß es aus Karlsruhe, sei schlicht nicht zuständig für das Betreuungsgeld, das Eltern von Kindern zwischen 15 und 36 Monaten beantragen können. Das Betreuungsgeld verstoße sogar gegen das Grundgesetz – aber eben nicht inhaltlich, sondern nur formell. Die Sozialgesetzgebung liege nämlich in der Hand der Länder.
Wenn aber eine Diskussion nach langem Hin und Her endlich ein gutes Ziel erreicht hat, dann ist es vielleicht nicht mehr ganz so entscheidend, wie genau man dort hingekommen ist. Insofern ist die Meldung des gestrigen Tages erst mal positiv zu werten: Das Betreuungsgeld, von seinen Gegnern hartnäckig „Herdprämie“ genannt, ist gekippt. Eine Summe wie die 900.000 Millionen Euro, die 2015 vom Bund für die Leistung eingeplant war, könnte also bald anderweitig und im besten Falle sinnvoller verwendet werden. Der Bund beteiligt sich nicht länger an dieser seltsamen Konstruktion, dass Eltern Geld dafür bekommen, dass sie auf eine staatliche Leistung verzichten.
„Herdprämie“ auf Landesebene
Bei diesem Gesetz ging es ohnehin von Anfang an mehr um die Parteipolitik als um die Bürger. In der SPD wird bereits gejubelt: „Eine gute Botschaft für die Entwicklung der Kinderbetreuung und die Gleichstellung in unserem Land“, so wertete Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) die Entscheidung. Zu früh können sich die Gegner des Gesetzes allerdings nicht freuen: Horst Seehofer hat bereits angekündigt, den Kampf nicht einfach aufgeben zu wollen. Allerdings sieht seine Partei, die CSU, weiterhin den Bund in der Pflicht, in die eigene Tasche will er also nicht greifen. Auch von der CDU gibt es Signale, dass man an der „Herdprämie“ festhalten wolle. Notfalls dann wohl auf Landesebene.
Aber wie können die Parteien jetzt argumentieren? Noch gibt es keine konkreten Erkenntnisse darüber, wofür die zuletzt 150 Euro pro Monat pro Kind verwendet wurden. Die Eltern hätten sie ja in private Kinderbetreuung stecken können, auch wenn man sich mit der geringen Summe kaum mehr als ein paar Stunden pro Monat erkaufen können dürfte. Aus anderen Ländern wissen wir, dass überproportional viele Familien aus bildungsfernen Schichten vergleichbare Angebote nutzen und ihr Kind somit von der Chance abhalten, in Kita und Kindergarten etwas dazuzulernen. Für Deutschland kann man darüber bislang nur spekulieren. Man weiß aber: Je ärmer das Bundesland, desto seltener wird das Betreuungsgeld beansprucht. In Bayern und Baden-Württemberg wird es am häufigsten genutzt, in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt hingegen kaum. Nichts deutet darauf hin, dass mit dem Gesetz wirklich politisch etwas gestaltet wurde.
„Mütter-bleiben-zu-Hause-Zuschlag“
Und noch etwas wird schon deutlich, wenn man die zuletzt 455.277 Bezieher näher betrachtet. Mit 94,6 Prozent sind die überwältigende Mehrheit Mütter. Die „Herdprämie“ ist also ein „Mütter-bleiben-zu-Hause-Zuschlag“. Momentan sieht es sehr danach aus, dass das Einzige, was mit dem Betreuungsgeld wirklich bewirkt wurde, ist, dass die erwartete Klagewelle wegen mangelnder Kitaplätze verhindert werden konnte. Die Kritiker sehen sich bestätigt.
Das Urteil hat also vor allem eines bewirkt: Es hat dafür gesorgt, dass die Debatte um das Betreuungsgeld neu entflammt ist. Auch das ist ein gutes Signal. Anders nämlich als in den jahrelangen, teils zermürbenden Diskussionen, die schlussendlich im August 2013 zur Einführung der Unterstützung für zu Hause bleibende Eltern geführt hatten, haben wir jetzt fast zwei Jahre praktische Erfahrung mit der Regelung und somit eine neue Grundlage für die Diskussion. Die Gegner und Befürworter können jetzt also nicht einfach ihre längst geäußerten Meinungen wieder herauskramen, sie müssen jetzt mit Blick auf die Fakten argumentieren.





