Ein Trick, mit dem man die Wohnung garantiert nicht bekommt: Besichtigungstermin, im Treppenhaus stapeln sich die Bewerber. Und man sagt zum Vermieter: „Die Wohnung ist modernisiert, ja? Hat das wirklich mindestens ein Drittel des Wertes einer vergleichbaren Neubauwohnung gekostet?“ Oder: „8,50 Euro pro Quadratmeter? Aber das liegt ja zwölf Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete!“

Die Realität sieht anders aus. Wer auf dem überhitzten Berliner Markt eine Wohnung bekommen will, hält still. Und fängt in der Regel auch nach Vertragsabschluss keinen Streit mit dem Vermieter an, wenn dieser mehr als zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete genommen, eben nicht so viel Geld in die Modernisierung gesteckt, kurz, die Mietpreisbremse gepflegt ignoriert hat. Die Erleichterung, endlich untergekommen zu sein, überwiegt. Und zu verstörend sind die vielen Geschichten von Eigentümern, die ihre Mieter nach allen Regeln der Kunst aus der Wohnung gemobbt haben.

Natürlich haben die Mieter es auch selbst in der Hand, übers Ohr ziehen lassen muss sich keiner. Wer die Konfrontation nicht scheut, hat gute Chancen, sein Geld zurückzubekommen. Bei Zweifeln an der korrekten Höhe der Miete lässt sich auf einer Website der Stadtentwicklungsbehörde durch Eingabe von Adresse, Alter des Hauses und Größe der Wohnung die ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln.

Woanders ist es schwieriger. So gibt die Mietpreisbremse vor: Vermieter dürfen mehr als zehn Prozent der Vergleichsmiete nehmen, wenn dadurch die zuvor verlangte Miete nicht ansteigt. Zwar ist der Vermieter zur Auskunft über die Höhe der Vormiete verpflichtet, doch das Gesetz dazu ist äußerst schwammig und leicht zu umgehen.

Ob eine Art freiwillige Selbstverpflichtung zum Vorlegen der relevanten Informationen, wie sie der Berliner CDU vorschwebt, funktionieren kann, ist fraglich. Die vom Mieterverein geforderte Informationspflicht wäre der bessere Weg. Die Chance dafür kommt: Voraussichtlich nächstes Jahr wird der Entwurf der nächsten Mietrechtsnovelle vorgelegt. Darin wird zum Thema Informationspflicht wohl erst mal nichts stehen. Aber Änderungen sind erlaubt.