Kaum kommt die Frühlingssonne raus, bietet sich in vielen Städten das gleiche Bild: Sonnenschirme werden aufgestellt, Balkonstühle geschrubbt und Blumenkästen bepflanzt. Allerdings sind Vermieter nicht immer einverstanden. „Die Freiheit des einen endet bei den Grenzen der anderen“, sagt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin. Wer sich nicht an Regeln hält, kann sogar eine Kündigung riskieren. Häufige Streitpunkte im Überblick:


    Sichtschutz: Kein Mieter muss zwingend auf einem einsehbaren Balkon sitzen. Aber bei der Balkonverkleidung hat er nicht unbedingt die freie Wahl. Der Vermieter darf Stil und Farbe also vorschreiben. Das gilt aber nur, wenn das Gesamtbild der Wohnanlage wirklich einheitlich ist, erklärt Volker Rastätter vom Münchner Mieterverein.


    Markise: Wann immer ein Mieter bauliche Veränderungen plant, gilt: „Er muss vorher den Vermieter um Erlaubnis fragen“, sagt Happ. Denn beschädigt er die Fassade, macht er sich schadenersatzpflichtig. Das gilt auch für die Montage von Markisen. Sollte die Sonneneinstrahlung zu stark sein, kann der Mieter einen Anspruch auf eine Markise haben.


    Blumenkästen: Mieter dürfen sie grundsätzlich am Balkon montieren. Der Vermieter kann aber verlangen, dass man Töpfe und Kübel auf der Innenseite befestigt. „Mieter sollten sie sturmsicher befestigen“, empfiehlt Rastätter.


    Satellitenschüssel:Auch dafür brauchen Mieter die Zustimmung vom Vermieter. „Erfahrungsgemäß bekommt man sie oft nicht“, sagt Rastätter. Sogar vor Gericht ziehe kaum noch das Argument, dass man etwa seinen ausländischen Heimatsender sehen will. „Denn in den meisten Fällen ist dies auch über das Internet möglich.“ Alternativ können Mieter die Satellitenschüssel mit einem Fuß auf den Boden stellen.


    Pflanzen: Blumen für den Balkon können Mieter sich frei aussuchen. Allerdings kann der Vermieter rankende Pflanzen untersagen, da sie die Fassaden beschädigen könnten.


    Grillen: Wenn im Mietvertrag Grillen verboten ist, müssen sich Mieter daran halten. Ausnahme: Man lebt ganz oben. Denn wenn der Dunst nach oben abzieht, wird keiner beeinträchtigt.


    Sonnenbaden: Je höher die Temperaturen steigen, umso weniger haben manche auf ihrem Balkon an. Doch Vorsicht: Jeder hat ein anderes Schamgefühl. „Ist der Balkon gut einsehbar, sollten Sonnenanbeter nicht zu freizügig sein“, gibt Happ zu Bedenken. Denn fühlt sich jemand berechtigt gestört, droht unter Umständen ein Ordnungsgeld.


    Feiern:Mieter sollten die Ruhezeiten einhalten, also ab 22 Uhr auf Zimmerlautstärke schalten. Oft hilft aber auch ein freundliches Wort mit dem Nachbarn.