Die Mietpreisbremse funktioniert laut Berliner Mieterverein (BMV) nicht. Viele Vermieter würden sich nicht an die gesetzliche Begrenzung halten. Zudem ließen auch nur wenige Mieter überhaupt prüfen, ob sie zu viel zahlten. „Das größte Problem ist die Überprüfung der zulässigen Miete“, sagt BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. Mieter müssen selbst kontrollieren, ob sie zu viel zahlen und überhöhte Mieten dann rügen. Da es im Gesetz aber so viele Ausnahmen gebe, wollten viele keinen Streit mit dem Eigentümer riskieren. „Sie wollen das Verhältnis zum Vermieter nicht aufs Spiel setzen und dann womöglich nicht Recht bekommen“, sagt Wild.

Seit dem 1. Juni können die Länder für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt eine Preisbremse verhängen. Die Mieten in neuen Verträgen dürfen dann nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gelten für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen. Als erstes Bundesland hatte Berlin diese Preisbremse eingeführt, es folgten Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Bayern.

Sie kann laut Berliner Mieterverein aber nur dann wirksamer werden, wenn Vermieter verpflichtet werden, dem Mieter vor Vertragsabschluss Informationen über die ortsübliche Vergleichsmiete, Modernisierungen und zuvor verlangte Mieten vorzulegen. Von einer Informationspflicht für Vermieter hält die Berliner CDU aber nichts. „Das Gesetz wurde gerade erst gemacht, und es durchzubekommen war schwer genug“, sagt der Abgeordnete Matthias Brauner. „Es sollte erst mal nicht angefasst werden.“ Das Gesetzt sei „gut gemacht“ und würde in Berlin auch größtenteils eingehalten.

Alternativ zur Informationspflicht, so Brauner, könnten Mieterverein und Eigentümerseite sich etwa über das Erstellen eines Formulars verständigen, das für jedermann abrufbar ist. In diesem könnten Eigentümer – eigenständig oder auf Bitte des Mieters – die relevanten Daten der Wohnung dokumentieren. Vor allem aber rät Brauner den Mietern, sich zu informieren und nach Vertragsabschluss gegen unrechtmäßige Mieten vorzugehen.

In Berlin sanken die durchschnittlichen Mieten nach Einführung der Mietpreisbremse erstmals seit 2009. Laut Immobilienscout24 lagen sie zuletzt bei durchschnittlich 8,46 Euro. Sie müssten durch die Mietpreisbremse aber tiefer gesunken sein, sagt die Berliner Abgeordnete Katrin Schmidberger (Grüne). „Durch das Gesetz in seiner jetzigen Form wird es immer Rechtsunsicherheit geben.“ Wie solle ein Mieter etwa die Höhe der Vormiete erfahren, wenn der Eigentümer sich weigere, diese zu nennen?

Die Grünen unterstützen deshalb die Forderung nach einer Informationspflicht, diese sei sehr vernünftig. „Wir fordern eine Nachbesserung des Gesetzes“, sagt Schmidberger. Das Land Berlin als Stadt mit 85 Prozent Mietern solle dabei eine „tragende Rolle“ spielen. Seiten 2, 14, 15