Die Einsicht von Akten im Bauarchiv des Stadtentwicklungsamtes ist vom 1. Januar 2015 an gebührenpflichtig.

Zudem muss die Einsicht künftig beantragt werden. Nach dem Eingang des „Antrags auf Gewährung von Akteneinsicht“ teilt das Archiv mit, in welchem Zeitrahmen die gewünschte Akte vorliegt. Sie steht dann dienstags und donnerstags zwischen 9 und 12 Uhr zur Verfügung.

Nähere Informationen zu Anträgen und Gebühren im Internet auf der Seite des Bezirksamtes unter dem Stichwort Bauwohnaufsicht.

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