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Der Inhaber einer illegal betriebenen Spielhalle in Wedding muss den rechtswidrig erzielten Gewinn von 40.000 Euro und ein Bußgeld von 1500 Euro bezahlen. Das Amtsgericht Tiergarten hat am Montag damit das Vorgehen des Ordnungsamtes bestätigt. Die Mitarbeiter hatten im Februar 2016 einen Bescheid wegen des unerlaubten Spielhallenbetriebs erlassen und neben der Geldbuße auch eine Abschöpfung des erzielten Vermögens (Verfall) angeordnet. Die Summe wurde vom Landeskriminalamt mit einer speziellen Software an den vorgefundenen Spielgeräten ausgelesen.
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