Im Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg ist der Besitz von weichen Drogen wie Cannabis von nächster Woche an verboten. Die Toleranzregelungen für den Besitz kleiner Mengen Marihuana und Haschisch für den Eigenbedarf gelten in dem Park von Dienstag (31. März) an nicht mehr. Das legte der Berliner Senat fest, wie die Justiz- und die Innenverwaltung am Freitag mitteilten.

Mit der neuen Regelung sollen der ausgeuferte Drogenhandel in dem Park zurückgedrängt und die zahlreichen Dealer vertrieben werden. Schilder weisen allerdings nicht im Park auf die verschärfte Regelung hin.

In Berlin werden strafrechtliche Ermittlungsverfahren bei einer Menge von bis zu 15 Gramm Cannabis in der Regel eingestellt. Für den Park gilt künftig eine Null-Toleranz-Regel. Das war bisher bei Handel mit Cannabis und dem Konsum auch schon in Schulen und Bahnhöfen der Fall.

„Lex Görli“

Justizsenator Thomas Heilmann und Innensenator Frank Henkel (beide CDU) wollen mit der neuen Regelung als Ergänzung zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) besonders die Dealer treffen. Seit Jahren verkaufen bis zu 200 in Gruppen organisierte, meist auf Afrika stammende Drogenhändler im Park ihre Ware meist an junge Menschen und Touristen. Anwohner und Spaziergänger reagierten immer genervter auf die Belästigungen.

Heilmann sprach von einer „Lex Görli“ und sagte: „Wir wollen die Käufer nicht mehr im Park dulden und so auch die Drogenhändler vertreiben.“ So wolle man die kriminellen Strukturen dort zerschlagen. Die neue Regelung gilt deshalb „bis auf weiteres“ nur für den Görlitzer Park.

Henkel betonte: „Die Zustände im Görlitzer Park werden wir nicht dulden.“ Seit den verstärkten Razzien habe es 150 Strafverfahren und 50 Inhaftierungen gegeben, deutlich mehr als früher. Das zeige, dass Polizei und Staatsanwaltschaft gemeinsam durchaus etwas erreichen könnten. „Wir reden hier klar über organisierte Kriminalität.“

Keine Ausreden mehr über Eigenbedarf

Auch Dealer ließen sich künftig leichter bestrafen, wenn die Polizei sie mit kleinen Mengen „Gras“ fasst. Ausreden über einen angeblichen Eigenbedarf gebe es dann nicht mehr, sagten die Senatoren.

Allerdings ist die Toleranzregelung für den Eigenbedarf außerhalb des Parks weiter gültig. Ein Schritt vom Bürgersteig einer Seitenstraße in den Park oder aus dem Park heraus kann den Unterschied zwischen einem laufenden Strafverfahren oder dessen Einstellung ausmachen. Die Parkgrenze sei im Bebauungsplan festgelegt, sagte Heilmann.

Auf der juristischen Ebene ändert der Senat die „Allgemeine Verfügung zur Umsetzung des § 31 a BtMG“. Sie macht die Einstellung des Verfahrens möglich, wenn der Täter nur kleine Mengen der Drogen zum Eigenverbrauch herstellt, kauft oder besitzt. Hinzugefügt wurde eine weitere Ausnahme von der Toleranzregel.

„Solidaritäts-Kiff-In“ geplant

Gegen die Sonderregelungen im Görlitzer Park wollen zahlreiche Menschen am nächsten Mittwoch mit einem „Solidaritäts-Kiff-In“ demonstrieren. Auf der Facebook-Seite für die Aktion am 1. April wird zu einer Demonstration um 18.00 Uhr und einem sogenannten Sit-In mit Marihuana-Rauchen und Grillen aufgerufen. Wie viele der 3300 angemeldeten Teilnehmer (Stand: Freitag) tatsächlich kommen, ist bei derartigen Veranstaltungen völlig unklar.

Die Polizei hat seit Gewaltausbrüchen im Herbst ihre Präsenz im Park und die Zahl der Razzien deutlich verstärkt. Zahlreiche Drogenhändler wurden festgenommen. Allerdings verlagerte sich die Szene teilweise. Dealer warten sowohl am U-Bahnhof Görlitzer Bahnhof wie in den Seitenstraßen des Parks und auch in Friedrichshain auf Käufer.

Henkel hatte im Herbst eine sogenannte Taskforce aus Innenverwaltung, Justizverwaltung, Polizei, Staatsanwaltschaft und Bezirk ins Leben gerufen. Als Ergebnis wurden neue Regelungen und mehr Polizeipräsenz angekündigt.

dpa/bee/ap