Kaum ist der Kampftag am 1. Mai vorbei, da hat die Berliner Polizei schon das nächste Großereignis im Blick. Wie der Berliner Morgenpost von einem Sprecher bestätigt wurde, wird die Sicherheitsbehörde auch in diesem Jahr an den beiden Gedenktagen des Endes des Zweiten Weltkriegs am 8. und 9. Mai strenge Allgemeinverfügungen an den sowjetischen Ehrenmalen im Tiergarten, im Treptower Park und in der Schönholzer Heide erlassen. Die Verfügungen sollen in der kommenden Woche veröffentlicht werden und orientieren sich an den Verboten der Vorjahre.
Flaggen der Sowjetunion bleiben am 8. und 9. Mai verboten
Auch im vierten Jahr der russischen Invasion der Ukraine sollen demnach Fahnen und Flaggen der ehemaligen Sowjetunion, von Belarus und der russischen Teilrepublik Tschetschenien untersagt sein, nach einer Klage ukrainischer Verbände aber nicht die des angegriffenen Landes. Unter das Verbot fallen zudem das Tragen von militärischen Uniformen oder Teilen davon, das Tragen von militärischen Abzeichen, „das einzelne oder hervorgehobene Zeigen der Buchstaben ‚V‘ oder ‚Z‘“ sowie das Zeigen sogenannter St.-Georgs-Bänder.
Ausnahmen gelten für Diplomaten und Veteranen
Außerdem dürfen Bilder des russischen, belarussischen und tschetschenischen Staatsoberhaupts nicht hochgehalten werden. Ausgenommen davon sind teilweise Diplomaten und Veteranen des Zweiten Weltkriegs. Ebenfalls verboten: das Abspielen und Singen russischer Marsch- beziehungsweise Militärlieder und das Zeigen von Symboliken und Kennzeichen, die den Russland-Ukraine-Krieg verherrlichen, also etwa Darstellungen der Ukraine ohne die von Russland besetzten Gebiete und die Flaggen der von Russland annektierten Separatistengebiete.
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Klage gegen die Verbote wurde abgelehnt
Dass juristisch gegen die Allgemeinverfügungen vorgegangen wird, scheint wahrscheinlich. Im vergangenen Jahr scheiterte die Klage eines Vereins allerdings vor dem Verwaltungsgericht. Der Verein hatte in einem Eilverfahren erreichen wollen, dass doch sowjetische Flaggen am Treptower Ehrenmal gezeigt werden dürfen. Erklärtes Ziel der Allgemeinverfügung sei es, den öffentlichen Frieden zu wahren und ein würdiges Begehen der Gedenktage zu ermöglichen, heißt es in der Urteilsbegründung. Dies rechtfertige es, das Zeigen bestimmter Symbole wie der sowjetischen Flagge an den Gedenktagen zu untersagen.
Gericht: Sowjetfahne beeinträchtigt „Würde der Opfer“
Und weiter: Angesichts des fortdauernden Angriffskriegs gegen die Ukraine komme unter anderem den sowjetischen Flaggen eine Bedeutung zu, die geeignet sei, Gewaltbereitschaft zu vermitteln. Der damit einhergehende „Eindruck eines Siegeszuges“ beeinträchtige die Würde der Opfer.
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„In den letzten Jahren haben sowohl Herangehensweise als auch Umsetzung das durchaus vorhandene, große Konfliktpotenzial rund um den russischen Angriffskrieg im Keim erstickt“, sagt Stephan Weh, Landeschef der Berliner Gewerkschaft der Polizei GdP. „Deshalb ist es absolut sinnvoll, mit den gleichen Auflagen an den Start zu gehen, um hier Auseinandersetzungen präventiv vorzubeugen.“ Grundsätzlich habe auch dieser globalpolitische Konflikt nach wie vor massive Auswirkungen auf die Sicherheitslage in Berlin. „Wir benötigen für Objekt- und Personenschutz viele Kapazitäten, die wir eigentlich nicht haben“, so Weh. „Der Bund muss seiner Verantwortung hier mehr gerecht werden.“
In den letzten Jahren haben sowohl Herangehensweise als auch Umsetzung das durchaus vorhandene, große Konfliktpotenzial rund um den russischen Angriffskrieg im Keim erstickt.
Stephan Weh, Landeschef der Berliner Gewerkschaft der Polizei GdP
„Putin-Rocker“ haben sich noch nicht angekündigt
Insbesondere das russische Gedenken am 9. Mai – am sogenannten „Tag des Sieges“ der Roten Armee über Nazideutschland – wird seit dem Februar 2022 in der Kremlpropaganda dafür genutzt, den völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Ukraine zu legitimieren und ideologisch zu verklären. Dies fällt in Deutschland bei prorussischen Gruppierungen und Fraktionen auf fruchtbaren Boden.

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Ob dabei auch diesmal mit einer Demonstration der „Nachtwölfe“ gerechnet werden kann, war nach Angaben eines Polizeisprechers noch unklar. Die russische Biker-Gang, bekannt als „Putin-Rocker“, fällt seit Jahren mit Motorradkolonnen – sogenannten „Siegesfahrten“ – an den Ehrenmählern auf. Seit 2022 steht der Ableger der „Night Wolves MC Germania“ wegen seiner kremlnahen Haltung zum Ukraine-Krieg auf der EU-Sanktionsliste, der russische Hauptclub darf deswegen nicht in die Europäische Union einreisen.








