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Gesetzesentwurf
Verwaltung: Fahrrad-Volksbegehren ist unzulässig
Die Senatsverwaltung für Inneres hat den Gesetzentwurf des Fahrrad-Volksbegehrens für unzulässig erklärt. Widerspruch möglich.

Wenn die Initiative Widerspruch einlegt, müsste letztlich das Landesverfassungsgericht entscheiden© Marion Hunger | Marion Hunger

