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Absurde Gesetzeslücke
Opfer des Anschlags haben keinen Anspruch auf Entschädigung
Weil die Tatwaffe ein Lastkraftwagen war, fallen Opfer des Anschlages in Berlin nicht unter ein Gesetz, das Hilfe sichert.

Der Tag nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz© dpa | Rainer Jensen

