Berlin wächst und zieht vor allem junge Menschen an. Dennoch wird die Stadt insgesamt älter, die Zahl der Pflegebedürftigen wird bis 2030 auf etwa 170.000 steigen. Über Pflege in Berlin, notwendige Reformen und die Prüfung von Pflegeleistungen sprach die Berliner Morgenpost mit Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU).

Berliner Morgenpost: Herr Czaja, wie viele Pflege-WGs gibt es in Berlin, und wie wird sich der Bereich entwickeln?

Mario Czaja: Derzeit haben wir gut 550 Wohngemeinschaften mit etwa 4000 pflegebedürftigen Menschen in Berlin. Der Wunsch der meisten Berliner ist es, so lange wie möglich selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden gepflegt zu werden. Wenn das nicht geht, etwa, weil keine Angehörigen da sind, sind Pflege-WGs eine gute Möglichkeit, um nicht in einer stationären Einrichtung gepflegt zu werden. Deshalb gehe ich davon aus, dass die Zahl der Pflege-WGs weiter steigen wird. Wir halten das für eine positive Entwicklung. Und weil wir mit einem Anstieg rechnen, ist es auch von großer Bedeutung, dass wir die Qualität der Pflege in Wohngemeinschaften stärken.

Geht es um den Personalschlüssel oder die Qualifikation des Personals?

Es geht um beides. Bei der Vorbereitung des Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflege, das 2012 beschlossen wurde, gab es viele Initiativen der Länder, um die Pflegewohngemeinschaften als eigenständige Form der Pflege im Bundesgesetz zu verankern. Die große Mehrheit der Länder hatte auch dieses Ziel, es ist aber nicht umgesetzt worden. Der Bund hat von 46 Initiativen der Länder im Bundesrat, die Qualität und andere Aspekte der Pflege zu verbessern, nur zwei sofort ins Gesetz aufgenommen. Das war für alle Bundesländer enttäuschend. Keine andere Stadt in Deutschland hat so viele Pflege-WGs mit einer so breiten Angebotspalette wie Berlin. Deswegen haben wir ein besonderes Interesse daran, dass die Qualität der Pflege in den WGs gesetzlich geregelt wird.

Nur zwei von 46? Wer hat denn da geblockt und warum?

Der Bund hat beim Pflegeneuausrichtungsgesetz immer wieder den Wunsch nach Qualitätsstandards zum Ausdruck gebracht. Wichtige Standards sind zum Beispiel qualitative bauliche Vorgaben sowie Vorgaben zum Personalschlüssel und zur Qualifikation des Personals in Heimen. Der Bund ist aber bislang der Auffassung, dass die Qualität der Pflege im ambulanten Sektor, zu dem die Pflege-WGs gehören, mit ambulanten Pflegediensten vertraglich zu klären ist und nicht gesetzlich. Das ist aber unglaublich kompliziert. Wir haben in Berlin etwa 570 Pflegedienste. Fast täglich gründen sich neue Firmen in diesem Segment, gleichzeitig verlassen Dienstleister den Markt. Wir halten deswegen gesetzliche Rahmenbedingungen, die für den ambulanten Sektor gelten, für besser.

Was ist denn das zentrale Problem bei der Qualitätskontrolle?

Nur wenige Personen in Pflege-Wohngemeinschaften werden wirklich befragt. Die Pflege-WG als Einheit wird gar nicht geprüft. Hinzu kommt, das in der Vergangenheit der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) und der Sozialhilfeträger Pflegeleistungen nicht gemeinsam und koordiniert prüfen konnten. Das ist aber wichtig, weil in diesem System jeder einen Teil der Leistungen bezahlt und sich die Prüfer beim Blick auf Pflegeleistungen ergänzen.

Können die inzwischen gemeinsam prüfen?

Die Möglichkeit der gemeinsamen Prüfung gibt es jetzt. Es wird derzeit zwischen dem MDK und dem Senat als Sozialhilfeträger geprüft, wie man das praktisch umsetzen kann. Das Land Berlin hat den Bezirken vor zwei Jahren zusätzliches Personal für die Prüfung von Pflegeleistungen zur Verfügung gestellt. Und wir sehen Erfolge. Es wird genauer hingeschaut, welche Leistungen wirklich erbracht werden und ob das Leistungsangebot für den zu Pflegenden richtig vereinbart wurde. Wir wollen, dass die Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Kassen weiter ausgebaut wird.

Gibt es gar keine gesetzlichen Personalvorgaben für Pflege-WGs?

Es gibt eine gesetzliche Vorgabe für WGs, in denen Demenzkranke leben. Diese müssen rund um die Uhr betreut werden. Ansonsten schließt jeder Pflegebedürftige einen eigenen Vertrag mit einem Anbieter von Pflegeleistungen ab. Daraus ergibt sich dann sein individueller Personalbedarf. Aber Ausstattungsvorgaben für die WG als Ganzes gibt es nicht. Ich halte das nicht für ausreichend. In den kommenden Jahren wird im Bund viel über Veränderung in der Pflege gesprochen werden. Wir sollten diese politische Chance nutzen, solche Mindestpersonalvorgaben festzulegen. Derartige Vorgaben würden es dann auch ermöglichen, Dienstleister, die in Pflege-WGs mit entsprechendem Personaleinsatz gute Leistungen erbringen, nicht zu benachteiligen.

Gibt es Vorgaben, was die Qualifizierung anbelangt?

Feste Vorgaben gibt es im Heimbereich. Da muss eine Mindestquote von 50 Prozent Pflegefachkräften gewährleistet sein. In der ambulanten Pflege gibt es die Vorgabe, dass bestimmte Leistungen nur von Fachkräften erbracht werden dürfen, etwa Verbandswechsel oder Spritzen verabreichen. Andere Leistungen können auch Pflegehilfskräfte erbringen. Aber für eine Pflege-WG insgesamt gibt es keine grundsätzlichen Vorgaben, sondern nur diejenigen, die im Einzelvertrag stehen, der für den zu Pflegenden mit dem Pflegedienstleister abgeschlossen wurde. Ich halte auch das nicht für ausreichend. Wir brauchen für Pflege-WGs kollektive Qualitätsvorgaben. Entsprechende Vorgaben würden die Qualität verbessern, die Vergleichbarkeit erhöhen und anlassbezogene Prüfungen erleichtern.

Was planen Sie außerdem im Pflegebereich?

Wir wollen die Menschen, die Angehörige pflegen, stärker unterstützen. Das ist für uns eine der herausragenden Aufgaben in diesem Jahr. Angehörige zu pflegen ist nicht nur schwere körperliche Arbeit, sie bringt auch psychische Belastungen mit sich. In Berlin leben etwas mehr als 100.000 Pflegebedürftige. Die Mehrzahl wird von Angehörigen gepflegt. Dieser Personenkreis ist uns sehr wichtig, deshalb veranstalten wir seit 2012 die Woche der pflegenden Angehörigen, in der sich die Menschen austauschen können und ihnen Beratung angeboten wird. In der Fachstelle für pflegende Angehörige entwickeln wir weitere Maßnahmen zur praktischen Unterstützung der pflegenden Angehörigen. Wir wollen auch die Nachbarschaftshilfe in der Pflege 2014 stärken. Wir werden dazu bei den Kontaktstellen Pflegeengagement das Personal aufstocken. Die Pflegekassen finanzieren das mit.

Das nutzt den Angehörigen. Gibt es auch etwas für die Pflege-WGs?

Ja, wir werden bis zum Sommer dieses Jahres einen Beirat für die Pflege-WGs gründen, in dem Fachleute der Kassen, des Senats, aber auch der WGs dabei sind, um eine qualitative Weiterentwicklung zu ermöglichen. Außerdem können Pflegebedürftige und Angehörige in den WGs auf sogenannten Präsenzbögen einsehen, wie viel Personal in welcher Schicht arbeiten soll und dann auch tatsächlich arbeitet. Diese Transparenz gibt es in kaum einem anderen Bundesland.

Warum muss der Pflegeberuf reformiert werden?

Wir benötigen künftig viel mehr Menschen, die in der Pflege tätig sind. Dazu brauchen wir auf Bundesebene eine Reform des Pflegeberufegesetzes. Die Ausbildung muss für Krankenpflege, Altenpflege und Kinderkrankenpflege generalisiert werden. Und sie muss kostenfrei sein, auch für den Beruf des Altenpflegers. Das Berufsfeld muss außerdem durchlässig sein. Ende März starten wir in Berlin eine Wertschätzungskampagne für Pflegeberufe. Damit wollen wir aktiv für diese wichtige Berufsgruppe werben.