Am 15. Januar 2014 wird der Berliner Verfassungsgerichtshof seine Entscheidung bezüglich einer Klage der Piraten aus dem Abgeordnetenhaus bekannt geben. Das Urteil soll im Gebäude des Kammergerichts an der Elßholzstraße in Schöneberg veröffentlicht werden.
Die Piraten klagen mehr Rechte für einzelne Abgeordnete ein, egal ob fraktionslos oder nicht. Das Abgeordnetenhaus, Antragsgegner des Verfahrens, hält die gestellten Anträge teilweise für unzulässig.
14 der 15 Piraten im Berliner Abgeordnetenhaus fordern mehr Rechte für die politischen Vertreter im Parlament. Sie wenden sich dagegen, dass Anträge im Parlament nur von Fraktionen, nicht aber von einzelnen Abgeordneten eingereicht werden können. Außerdem halten sie die Befristung der Redezeit von fraktionslosen Kollegen für verfassungswidrig. Sie fordern, dass jeder Abgeordnete das Recht haben müsse, mindestens in einem Ausschuss Mitglied zu sein und dort auch Rederecht zu haben.
„Als wir vor zwei Jahren ins Parlament eingezogen sind, waren wir sehr überrascht, dass man als einzelner Abgeordneter gar nichts darf“, sagte der Rechtsexperte der Piraten, Pavel Mayer, im November. Anträge und Anfragen müssen laut Geschäftsordnung im Namen der jeweiligen Fraktion gestellt werden.
Appell der Fraktion
Mayer hatte die Klage der Piraten maßgeblich auf den Weg gebracht. „Wir haben den Eindruck, dass das nicht im Einklang mit der Verfassung steht.“ Entsprechende Anträge der Piratenfraktion waren im Parlament abgelehnt worden, deswegen habe die Fraktion fast geschlossen das Verfassungsgericht angerufen. Die Piraten berufen sich dabei auf Artikel 45 der Verfassung von Berlin. Abgeordnete dürften in ihrem Recht auf Redebeiträge oder Anträge nicht eingeschränkt werden, heißt es darin.
Die Organklage für mehr Rechte der Parlamentarier war die erste politische Initiative der Piraten nach deren spektakulärem Einzug ins Berliner Abgeordnetenhaus. Bei den Wahlen hatten sie 8,9 Prozent der Stimmen erhalten und waren als erste Piratenfraktion in einen deutschen Landtag eingezogen. Mayer sieht der Gerichtsverhandlung vorsichtig zuversichtlich entgegen. „Es deutet einiges darauf hin, dass unserer Beschwerde in Teilen stattgegeben wird“, sagte er.
Das Abgeordnetenhaus hält die Klage indes teilweise für unzulässig und die Geschäftsordnung für verfassungskonform. Die Einschränkungen sorgten für eine „wirksame Erfüllung der Parlamentsaufgaben“, heißt es in der Entgegnung des Parlamentspräsidenten Ralf Wieland zur Klage. Die geforderten Rechte würden die Sitzungen des Plenums nur verlängern und die Zahl nicht erledigter Anträge erhöhen.
Die Piraten und ihr Anwalt Hans-Peter Schneider bestreiten indes, dass das Abgeordnetenhaus nicht mehr arbeitsfähig sei, wenn die Fraktionsdisziplin gelockert werden würde.




