31.08.12

Prozess in Berlin

Ohrlöcher - Mädchen erstreitet 70 Euro Schmerzensgeld

Der Dreijährigen wurden in einem Tattoo-Studio Ohrlöcher gestochen. Danach ging es ihr schlecht. Und so landete der Fall vor Gericht.

Foto: Astrid Plonske
Reinfeld
Das Stechen von Ohrlöchern bei einem dreijährigen Mädchen kam jetzt vor Gericht

Ein dreijähriges Berliner Mädchen, dessen Eltern Schmerzensgeld für das Stechen von Ohrlöchern verlangt haben, bekommt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht 70 Euro von der Inhaberin eines Tattoo-Studios. Mit diesem Vergleich wurde am Freitag ein Zivilprozess vor einem Berliner Amtsgericht gütlich beendet. (Amtsgericht Lichtenberg – 14 C 58/12)

Ob der Fall strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht, blieb noch offen. Der Vorsitzende Richter kündigte nach der Verhandlung an, den Fall "wahrscheinlich" an die Staatsanwaltschaft zu übergeben.

Denn das Stechen von Ohrlöchern bei Kindern ist nach Ansicht des Berliner Richters möglicherweise auch dann eine strafbare Handlung, wenn die Eltern einwilligen. Im Rahmen des Zivilprozesses sagte Richter Uwe Kett am Freitag, er erwäge, die Strafgerichte einzuschalten. Möglicherweise handele es sich um rechtswidrige Körperverletzung, so Kett vor dem Hintergrund des umstrittenen Beschneidungsurteil des Kölner Landgerichts.

In der Verhandlung sagte der Richter mit Blick auf eine mögliche Strafbarkeit, das Kind habe zwar selbst die Ohrlöcher gewollt. Es sei jedoch nicht klar, ob der Wille einer Dreijährigen ausreiche, um den Vorwurf der Körperverletzung auszuschließen. Auch sei zweifelhaft, ob die Einwilligung der Eltern dem Wohl des Kindes gedient habe.

Das Gericht verhandelte eine Schmerzensgeldklage. Diese hatten die Eltern für ihre Tochter eingereicht. Sie hatten dem Kind zum Geburtstag im Dezember 2011 das Stechen von Ohrlöchern geschenkt – was schmerzhaft und traumatisch gewesen sein soll. Deshalb forderten sie 70 Euro von dem Studio. Doch die Angelegenheit hatte vor dem Prozess auch die Frage aufgeworfen, ob bei kleinen Kindern dieser Eingriff überhaupt vorgenommen werden sollte.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) hat ein Verbot des Ohrlochstechens bei Kindern gefordert. "Ohrlochstechen, Tätowierungen und Piercings bei Minderjährigen sind aus unserer Sicht Körperverletzung", sagte BVKJ-Präsident Wolfram Hartmann. Beim Stechen von Ohrlöchern könne es zu Entzündungen und Verletzungen kommen. Gerade für kleine Kinder sei die Gefahr groß: "Kurz nach dem Stechen kann Schmutz in die Wunde kommen." Zudem könnten sich Kinder beim Spielen verletzen. "Ein Erwachsener ist in der Regel vorsichtiger", sagte Hartmann.

Quelle: EPD/dpa/AFP/sei
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