Die Live-Berichterstattung der Berliner Morgenpost nach dem Terroranschlag am Breitscheidplatz in Berlin hat bei einigen Medienjournalisten und in Mediendiensten für Kritik gesorgt. Die Berichterstattung der Berliner Morgenpost über den Terroranschlag am Breitscheidplatz hat nicht gegen den Pressekodex verstoßen,entschied gestern der Deutsche Presserat.

Das Live-Video, das kurz nach der Tat über Facebook veröffentlicht wurde, war nach Einschätzung des Deutschen Presserats weder unangemessen sensationell, noch wurden Persönlichkeitsrechte verletzt.

Im Wortlaut heißt es: Mehrere" Beschwerden lagen über die Berichterstattung zum Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz vor. Nicht verstoßen gegen den Pressekodex hat ein Handy-Video, das unmittelbar nach dem Anschlag von einem Reporter einer Tageszeitung am Tatort aufgenommen und in der Online- bzw. Facebook-Ausgabe veröffentlicht worden war. Die Darstellung war weder unangemessen sensationell, noch wurden Persönlichkeitsrechte verletzt."

Die allgemeine Berichterstattung über den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin war nach Ansicht des Presserats insgesamt in Ordnung. Das Selbstkontrollorgan der gedruckten Medien sprach in keinem Fall eine Rüge aus und hält die Beschwerden dazu überwiegend für unbegründet.

dpa/BM