Für Kinder, die vom 1. Juli an geboren werden, haben Eltern die Wahl: Sie können wählen zwischen dem Basis-Elterngeld, dem neu eingeführten ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus oder einer Kombination aus allen Angeboten.
Das Basiselterngeld gibt es für maximal 14 Monate, wenn beide Partner Elternzeit nehmen. Bei der jetzigen Regelung können Eltern bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten. Dann wird das Elterngeld jedoch entsprechend gekürzt. Das ElterngeldPlus fällt höchstens halb so hoch aus wie das klassische Elterngeld, dafür erhalten es Eltern, die in Teilzeit arbeiten, doppelt so lange – bis zu 28 Monate. „Mit dem ElterngeldPlus ist es für Mütter und Väter künftig einfacher, Elternzeit und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren“, sagt Peter Kauth von Steuerrat24.de.
ElterngeldPlus rechnet sich bei Teilzeit
Ein Beispiel: Frau Meier hat in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes ein Nettoeinkommen von rund 2000 Euro monatlich. Sie beantragt zwölf Monate Elterngeld und erhält 65 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens pro Monat, also 1300 Euro. Insgesamt bekommt sie in den zwölf Monaten also 15.600 Euro. Würde Frau Meier nun nach einem halben Jahr Teilzeit arbeiten und 550 Euro im Monat verdienen, würde ihr Elterngeld entsprechend gekürzt (2000 – 550 = 1450, davon 65 Prozent, was 942,5 Euro monatlich entspricht). Frau Meier bekommt im zweiten Halbjahr 5655 Euro Elterngeld (6 x 942,50 Euro), im ersten Halbjahr waren es 7800 Euro (6 x 1300 Euro). In den zwölf Monaten sind es somit insgesamt also 13.455 Euro.
Für Frau Meier würde es sich rechnen, ElterngeldPlus zu beantragen. Die ersten sechs Monate erhält sie volles Elterngeld, danach ElterngeldPlus. Dieses fällt halb so hoch aus wie das Elterngeld, wird jedoch auch doppelt so lange gezahlt – zwölf Monate. „Ihr monatliches Einkommen beträgt somit 1200 Euro, also 550 Euro Verdienst und 650 Euro ElterngeldPlus“, rechnet Kauth vor. Elterngeld und ElterngeldPlus belaufen sich auf insgesamt 15.600 Euro.
Rechtzeitig die optimale Steuerklasse wählen
Mit der neuen Regelung hat die Regierung auch den Partnerschaftsbonus eingeführt. Arbeiten Vater und Mutter parallel mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Stunden in der Woche, während sie Elterngeld beziehen, können sie vier weitere Monate Elterngeld beantragen.
Grundlage für die Ermittlung des Elterngeldes und damit auch des ElterngeldPlus ist das Bruttoeinkommen abzüglich Steuern und Sozialausgaben in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes. Eheleute sollten vor der Geburt die Wahl der Steuerklassen prüfen und gegebenenfalls wechseln. Denn ein Wechsel von Steuerklasse V in IV oder III bringt unterm Strich ein höheres Nettoeinkommen und damit auch mehr Elterngeld.
„Der Wechsel muss mindestens sieben Monate vor dem Geburtsmonat des Kindes erfolgen, damit er anerkannt wird“, sagt Kauth. Demnach müssen sich künftige Eltern gleich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft um die optimale Steuerklassen-Kombination kümmern.





