Ein Fan von blutrünstigen Krimis ist Marc Windgassen nicht. Der promovierte Assistenzarzt arbeitet am Institut für Rechtsmedizin der Charité. Aber schon bei seinem ersten Kontakt mit der Rechtsmedizin – in den Pflichtveranstaltungen seines Medizinstudiums in Münster – war sein Interesse am Fach geweckt. Dann machte er dort vier Wochen Praktikum. Und er verbrachte vier Monate seines Praktischen Jahres in der rechtsmedizinischen Abteilung. Von da an gab es für den heute 33-Jährigen „keine Alternative mehr“.
Vor allem die Abwechslung begeistert ihn: „Jeder Fall ist anders. Man muss sich immer wieder in neue Sachverhalte hineindenken, und man hat viele Berührungspunkte zu anderen medizinischen Fachrichtungen“, erklärt er.
Sehr spannend sei das Kriminalistische und die Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaft oder Polizei. „Befunde erheben, erkennen, richtig interpretieren und dann im Gesamtzusammenhang bewerten – das ist ein Vorgehen, das mir sehr viel Spaß macht.“
Ausbildung dauert mindestens elf Jahre
Die Ausbildung zum Rechtsmediziner ist lang: Mindestens sechs Jahre Medizinstudium, abgeschlossen mit der Approbation, eventuell gefolgt vom Erwerb des Doktortitels. Dann mindestens fünf Jahre Weiterbildung zum Facharzt für Rechtsmedizin: 48 Monate als Assistenzarzt an einem rechtsmedizinischen Institut, mindestens sechs Monate in einem Institut für Pathologie, weitere sechs Monate in einer Einrichtung für Psychiatrie. Am Ende steht dann die Facharztprüfung.
Marc Windgassen hat den größten Teil seiner Facharztausbildung bereits geschafft. Die meiste Zeit verbringt er mit gerichtlich angeordneten Obduktionen und den daraus resultierenden Gutachten. Dazu muss man wissen: Zu einem Verstorbenen muss in Deutschland immer ein Arzt gerufen werden. Er stellt den Totenschein aus und benennt, wenn möglich, die Todesursache. Geht er von einem natürlichen Tod aus, ist damit alles erledigt.
Stellt er jedoch einen nicht natürlichen oder ungeklärten Tod fest oder ist die Identität des Toten unbekannt, wird in jedem Fall die Polizei benachrichtigt und die Leiche beschlagnahmt. Ein Staatsanwalt entscheidet dann, ob obduziert werden soll. Letztendlich wird das bei zwei bis fünf Prozent aller Todesfälle gemacht.
Sektionsassistenten unterstützen den Mediziner
Der Ablauf der gerichtlichen Leichenöffnung ist in der Strafprozessordnung festgelegt: „Wir müssen immer zumindest alle Körperhöhlen, also Kopf, Brust, Bauch, eröffnen und alle Organe entnehmen und untersuchen“, erzählt Windgassen. Unterstützt wird er dabei von einem Sektionsassistenten.
Ob das Team dafür nur anderthalb oder aber viele Stunden braucht, hängt von verschiedenen Faktoren ab: „Wenn ich neben dem Minimalprogramm auch Arme, Beine und Rücken anschauen muss, dauert das entsprechend länger“, sagt Windgassen. „Bei Tötungsdelikten, wenn man zum Beispiel bei mehreren Stichverletzungen die Stichkanäle ausmessen und das Ganze vom Polizeifotografen dokumentieren lassen muss, kann man schon mal fünf bis sechs Stunden beschäftigt sein.“
Manchmal kommen weitere Untersuchungen hinzu, die bei den Kollegen in der forensischen Toxikologie oder der forensischen Genetik durchgeführt werden. Dort arbeiten vor allem Chemiker, Pharmazeuten, Biologen aber auch Zahnärzte.
Auch Verdächtige werden untersucht
Alle Untersuchungsergebnisse müssen exakt festgehalten werden. Gutachten werden erstellt und bei Bedarf vor Gericht präsentiert und erläutert. Auch das ist die Aufgabe des Rechtsmediziners. „Wenn Sie jetzt die Hoffnung haben: Wenn ich in die Rechtsmedizin gehe, dann habe ich nie wieder was mit lebenden Menschen zu tun – das ist nicht so“, sagt Windgassen. „Bei vermuteten Tötungsdelikten gehört es zwingend dazu, dass man auch den Beschuldigten rechtsmedizinisch begutachten lässt.“
Häufig sage derjenige aus, er sei selbst zuerst angegriffen worden und habe in Notwehr gehandelt. „Das muss natürlich überprüft werden“, sagt Marc Windgassen. Er untersucht dann: Gibt es Befunde, etwa Abwehrverletzungen, die diese Aussage stützen können? Oder gibt es im Gegenteil keine Anhaltspunkte, dass der Beschuldigte angegriffen wurde?
Ambulanz betreut misshandelte Menschen
In der Rechtsmedizin ist auch die Untersuchung von lebenden Gewaltopfern ein wachsender Aufgabenbereich. Das ist die sogenannte klinische Rechtsmedizin. „Inzwischen sehen viele Rechtsmediziner in Deutschland mehr lebende Patienten als Tote,“ erklärt Saskia Etzold.
Die promovierte Medizinerin (37) hat sich früh in diese Richtung spezialisiert und ist heute stellvertretende ärztliche Leiterin der Berliner Gewaltschutzambulanz, die sie im Jahr 2014 mit aufgebaut hat. In die Einrichtung können Menschen kommen, die misshandelt wurden und ihre Verletzungen rechtsmedizinisch dokumentieren lassen wollen. Damit haben sie Beweise in der Hand, falls sie sich später für eine Anzeige gegen den Täter entscheiden.
Verletzungen und Aussagen werden abgeglichen
Auch der umgekehrte Weg kommt vor: Gewaltopfer erstatten Anzeige bei der Polizei und werden dann zur Dokumentation der Verletzungen in die Gewaltschutzambulanz geschickt. „Wir schauen uns die Verletzungen ganz neutral an, hören uns an, was dazu berichtet wird und gleichen ab, ob das zusammenpasst oder nicht“, erklärt Etzold.

Manchmal, wenn auch selten, gibt es Fälle, bei denen sich die Betroffenen selbst verletzt haben. „Auch das stellen wir dann ganz neutral fest“, sagt die Rechtsmedizinerin. „Das ist ganz wichtig, denn wenn aus so etwas eine Anzeige resultiert und dann womöglich jemand verdächtigt wird für etwas, was er offensichtlich nicht gemacht hat – das wäre eine Katastrophe.“
Sie untersuchen Gewaltopfer in der Klinik
Manchmal suchen die Ärztinnen der Gewaltschutzambulanz die Betroffenen auch im Krankenhaus auf. Weil sie geschult sind und große Erfahrung darin haben, Verletzungen zu erkennen und zu dokumentieren, beherrschen sie dies besser als viele Ärzte in der Klinik. Damit diese, aber auch Polizisten und Mitarbeiter von Jugendämtern entsprechende Verletzungen besser erkennen können, führt Saskia Etzold für sie Schulungen durch. Sie kümmert sich auch um die Öffentlichkeitsarbeit ihrer Einrichtung und ist von der Ärztekammer ermächtigt, die angehenden rechtsmedizinischen Fachärzte in ihrer Abteilung weiterzubilden.
„Das Schöne an der klinischen Rechtsmedizin ist: Wir können noch sehr viel unterstützen, können Menschen in sehr schwierigen Phasen zumindest ein Wegweiser sein“, sagt Etzold. „Wir haben Kontakte zu Beratungseinrichtungen, und wir haben Infomaterial, das wir direkt übergeben können.“
Außerdem bestehe die Möglichkeit, dass sich Betroffene direkt vor Ort in der Gewaltambulanz beraten lassen, wie sie weiter vorgehen können. „Wir versuchen, die Wege für Gewaltopfer so einfach und so barrierefrei wie möglich zu gestalten“, sagt Etzold.
Dienst am Verstorbenen
Als psychische Belastung sehen weder Marc Windgassen noch Saskia Etzold ihren Job. Sonst sollte man das auch nicht machen, betonen beide. Windgassen ist überzeugt: „Das, was wir tun, ist wichtig und sinnvoll. Andere Ärzte sagen zwar: Ihr heilt ja niemanden mehr, das ist ja keine richtige Medizin.“ Aber das lässt er nicht gelten: „Nein, wir heilen niemanden, aber ich sehe es trotzdem als Dienst an dem Verstorbenen oder auch für die Angehörigen zu klären: Woran ist dieser Mensch gestorben?“
Und natürlich sei die Rechtsmedizin ein wichtiger Bestandteil eines funktionierenden Justiz- und Strafverfolgungssystems. „Wenn ich am Ende des Tages weiß: Ich habe die Befunde vernünftig erhoben, ich habe ein gutes Gutachten geschrieben und konnte damit in dem Fall Klarheit schaffen – das erlebe ich als sehr befriedigend und erfüllend.“


