Professor Roland Böttcher ist seit 2002 Dekan des Fachbereichs Rechtspflege an der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR). Petra Lang sprach mit ihm über das Berufsbild des Diplom-Rechtspflegers, Studium und Berufschancen.

Berliner Morgenpost: Professor Böttcher, der Beruf Rechtspfleger ist vielen unbekannt. Liegt es daran, dass sie an den Gerichten die fleißigen Arbeiter im Hintergrund sind?

Roland Böttcher: Teilweise ja. Aber sie sind oft auch der direkte Ansprechpartner. Beispielsweise bei Erbschafts-, Insolvenz- oder Vollstreckungsangelegenheiten. Um diese Dinge kümmert sich nämlich kein Richter, hier sind Rechtspfleger gefragt. Auch, wenn Bürger zum Beispiel eine Klage erheben und dafür eine Rechtsantragsstelle besuchen, haben sie Kontakt mit ihnen.

Professor Roland Böttcher ist Dekan des Fachbereichs Rechtspflege an der HWR Berlin.
Professor Roland Böttcher ist Dekan des Fachbereichs Rechtspflege an der HWR Berlin.© Petra Lang | Petra Lang

Tatsächlich ist der Beruf in der Öffentlichkeit aber relativ unbekannt. Was ein Richter oder Staatsanwalt macht, ist vielen ein Begriff. Welch weitreichende Aufgaben ein Rechtspfleger hat, ist ihnen nicht bewusst. Für den Erwerb einer Immobilie bedarf es beispielsweise der Prüfung und Grundbucheintragung durch den Rechtspfleger. Auch Zwangsversteigerungen von Immobilien gehören zu seinem Aufgabenbereich. Oder Nachlassangelegenheiten, Eintragungen im Han­delsregister, Betreuungsangelegenheiten, Räumungsschutzanträge und vieles andere.

Dann tragen Rechtspfleger eine große Verantwortung ...

Böttcher: Das stimmt. Rechtspfleger müssen verantwortungsvoll handeln. Unter Umständen, so etwa bei Immobilienangelegenheiten, haben sie mit hohen Geldwerten zu tun. Aber auch in anderen Einsatzgebieten müssen sie eigenverantwortlich handeln. Sie sind ein selbstständiges Organ der Rechtspflege, das gerichtliche Entscheidungen treffen kann. Sie sind nicht an Weisungen gebunden, sondern nur dem Gesetz unterworfen.

Wer studiert Rechtspflege?

Böttcher: Es sind zu 80 bis 85 Prozent weibliche Studierende. Vielleicht wissen besonders junge Frauen die Sicherheit zu schätzen wissen, die man als Beamter auf Lebenszeit hat. Der Beruf bietet tolle Perspektiven und lässt sich gut mit einer Familie vereinbaren, denn die Arbeitszeiten sind geregelt.

Und ein besonderer Anreiz ist sicher, dass die Studierenden schon während des Studiums als sogenannte Beamtenanwärter Geld verdienen. Und es wird noch besser: Wer sein Studium erfolgreich besteht, hat zu fast 100 Prozent einen sicheren Arbeitsplatz.

Muss man sich denn nicht um den Arbeitsplatz bewerben?

Böttcher: Nein, denn unsere Studierenden sind nicht von einer Hochschule immatrikuliert, sondern werden von den späteren Arbeitgebern ausgesucht, dem Berliner Kammergericht und den Oberlandesgerichten in Brandenburg und Sachsen-Anhalt.

Bei uns an der HWR machen Rechtspfleger ihr Diplom und werden dann in den Justizbehörden der Länder Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt eingesetzt. Das heißt, es wird bedarfsgerecht ausgebildet. Oder anders gesagt: Es gibt nur so viele Studierende wie voraussichtlich Stellen.

Wie viel Studierende der Rechtspflege nimmt die HWR jährlich auf?

Böttcher: Wir haben jährlich etwa 100 Studierende. Derzeit kommen circa 70 Anwärter aus Berlin und je 15 aus Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Die Zahl in Berlin ist deutlich gestiegen. Hier herrscht in der Justiz ein großer Bedarf an Rechtspflegern in allen Einsatzgebieten.

Ist es schwer, einen Studienplatz zu bekommen? Welche Voraussetzungen braucht man?

Böttcher: Auf einen Studienplatz kommen mindestens zehn Bewerber. Sie müssen Abitur haben und durchlaufen einen Einstellungstest. Künftige Diplom-Rechtspfleger sollten fleißig sein, aus eigenem Antrieb lernen, also Selbstdisziplin haben, und gut organisiert sein.

Natürlich sollten sie unbescholten und noch nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten sein. Und Flexibilität ist wichtig. Als Beamter muss man auch mal die Abteilung wechseln. Und wer in Brandenburg oder Sachsen-Anhalt arbeitet, kann in eine andere Stadt versetzt werden. Aber für diese Flexibilität hat man als Beamter ja auch viele Vorzüge.

Was macht das Studium der Rechtspflege besonders?

Böttcher: Es ist im Prinzip ein duales Studium. Theorie und Praxis wechseln sich ab, sodass das Gelernte gleich im Arbeitsalltag angewendet wird. Wer sein Diplom in der Tasche hat, ist deshalb sofort berufsfähig und kann überall eingesetzt werden. Denn während des Studiums haben die Studierenden alle möglichen Einsatzgebiete durchlaufen. Die Abbrecherquote ist übrigens geringer als ein Prozent. Auch das ist eine Besonderheit unseres Fachbereichs.