Es war ein Sonntagnachmittag im Oktober 2008. Bundeskanzlerin Angela Merkel trat vor die wartenden Journalisten, den damaligen Finanzminister Peer Steinbrück im Schlepptau. „Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind“, erklärte sie mit ernster Miene. Sie wusste längst, was die Bundesbank erst Monate später veröffentlichen sollte, dass nämlich nach der Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers viele Bürger bereits begonnen hatten, Bargeld daheim zu horten. Eine weitere Flucht der Kunden hätte das Bankensystem kaum ausgehalten. Die „Merkel-Garantie“ verfehlte ihre Wirkung nicht. Die Konten und Sparbücher blieben gut gefüllt, die Lage entspannte sich.
Die bestehenden Einlagensicherungssysteme der Finanzbranche mussten nicht einspringen – was viele Einrichtungen wohl auch überfordert hätte. Zu wenig Geld war in den Töpfen. In dieser Woche kam nun die EU-Kommission mit ihrem Vorschlag, wie die Einlagensicherung künftig in Europa aussehen soll. Zumindest bei einer Pleite „mittelgroßer Institute“ müssten sich die Kunden künftig auch ohne Staatsgarantie keine Sorgen um ihr Erspartes mehr machen, hieß es aus Brüssel. Ob das Vertrauen mit dem Vorschlag tatsächlich noch einmal steigt, ist gerade aus deutscher Sicht längst noch nicht ausgemacht. Denn es drohen auch Nachteile gegenüber dem seit Jahren vorhandenen heimischen System. Morgenpost Online hat sich die Kernpunkte des Vorschlags angeschaut und erklärt, was sich ändern soll.
Neue Absicherungshöhe
Die EU-Finanzminister hatten bereits im März 2009 als Lehre aus der Finanzkrise eine Anhebung der Garantiesumme beschlossen, die im Fall einer Bankenpleite an die Kunden zurückgezahlt werden muss. Seit Juni müssen alle Banken in der EU für mindestens 50.000 Euro haften, ab dem Jahresende steigt dieser Betrag europaweit auf einheitlich 100.000 Euro. Bislang gibt es ein wildes Durcheinander der Systeme. In Frankreich sind heute bereits bis zu 70.000 Euro geschützt, in Italien sogar bis zu 103.291,38 Euro. Die ab 2011 europaweit einheitliche Regelung stellt nach Berechnung der EU-Kommission sicher, dass 95 Prozent aller Kontoinhaber im Fall des Zusammenbruchs ihrer Bank die Ersparnisse vollständig zurückerhalten. Geschützt ist immer das Geld eines Kunden, das er insgesamt bei seiner Bank hat – auf Girokonten, Sparbüchern oder als Termingeld.
Die neue Grenze von 100.000 Euro klingt gut, doch die Interessenverbände der deutschen Kreditinstitute verweisen darauf, dass sich ihre Kunden damit schlechter stellen. Und sie haben recht – zumindest zum Teil. Die drei Bankengruppen – Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken – haben unterschiedliche Sicherheitsnetze gespannt. Die privaten Banken zahlen dabei als Einzige bereits in das gesetzliche System mit der aktuellen Grenze von 50.000 Euro ein. Daneben haben sie aber auch noch eine freiwillige Einlagensicherung organisiert. Das Limit liegt bei 30 Prozent des Eigenkapitals der Institute. Das treibt die im Fall der Fälle zu zahlende Entschädigungssumme pro Kunde schnell in Millionenhöhe – zumindest solange das Geld im gemeinsam angefüllten Topf der privaten Banken reicht.
Die Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken zahlen dagegen bislang in kein gesetzlich festgesetztes System ein. Die Mitgliedsinstitute haben sich vielmehr freiwillig verpflichtet, sich gegenseitig zu helfen, wenn ein Haus Probleme bekommt. Kein Institut werde fallen gelassen, lautet das Versprechen an die Kunden. Daher seien alle Einlagen zu 100 Prozent sicher. Bislang hielten sie ihr Versprechen. Kein Kunde hat auch nur einen Cent verloren – und das genossenschaftliche System geht immerhin bereits auf die 30er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts zurück.
Weiterer Rechtsanspruch
Das Problem der bisherigen Regelung: Kunden haben weder bei den privaten Banken noch bei den Sparkassen und Genossenschaftsbanken einen Rechtsanspruch darauf, dass die Banken gegenseitig füreinander aufkommen. Die gesetzliche Einlagensicherung der privaten Banken ist einklagbar, die weitere freiwillige Vereinbarung mit der 30-Prozent-Grenze des Eigenkapitals der Bank dagegen auch nicht. Mit diesem Argument will die EU die zusätzlichen Sicherungseinrichtungen der drei Bankengruppen zwar nicht abschaffen. Sie sollen aber nicht mehr statt, sondern nur noch über die gesetzliche Auffanglösung hinaus möglich sein.
Die Interessenverbände der verschiedenen Bankengruppen verweisen deshalb auf Zusatzbelastungen, wenn ihre Mitglieder künftig in einen weiteren Topf einzahlen müssten. Ob deutsche Institute künftig für weniger geradestehen als bislang – nämlich einheitlich nur noch die 100.000 Euro –, ist offen. Zu rechnen ist damit nicht, zu groß wären die Wettbewerbsnachteile. Gerade den Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken würde ein Verkaufsargument fehlen, das ihnen gerade während der Finanzkrise zusätzliche Gelder verunsicherter Kunden bescherte.
Höhere Kosten
Der Wettbewerbsaspekt spielt auch bei der Frage eine Rolle, ob die Banken Zusatzkosten an ihre Kunden weiterreichen werden. Die EU-Kommission hält dies für unwahrscheinlich, das könne sich angesichts der großen Konkurrenz kaum ein Institut leisten. Ausschließen will sie es aber auch nicht. Sie macht schon einmal eine Rechnung auf: Nach ihren Schätzungen könnten die Zinsen auf Tages- oder Festgeldkonten um bis zu 0,1 Prozentpunkte sinken. Oder die Institute erhöhten die Kontoführungsgebühren um sieben bis zwölf Euro pro Jahr. Damit zumindest mittelgroße Banken tatsächlich aufgefangen werden können, sollen die Institute bis zum Ende des Jahrzehnts 1,5 Prozent der erstattungsfähigen Guthaben einzahlen.
Auf diese Weise sollen die Rettungsmittel europaweit von 22 auf 150 Milliarden Euro steigen. Im Krisenfall wäre ein Nachschuss von 0,5 Prozent fällig. Die privaten Banken haben bereits errechnet, dass dies einer Verfünfzehnfachung der bisherigen jährlichen Beiträge zur gesetzlichen Entschädigungseinrichtung gleichkäme. Wie viel eine einzelne Bank genau zahlen muss, hängt allerdings laut dem Brüsseler Vorschlag auch vom Geschäftsmodell ab. Institute, die hohe Risiken eingehen, sollen bis zu dreimal mehr zahlen.
Schneller Geld zurück
Eine eindeutige Verbesserung auch für deutsche Sparer sind die neuen Auszahlungsfristen. Den Kunden sollen ihre Einlagen sehr viel schneller erstattet werden als bislang. Heutzutage müssen Kontoinhaber vier bis sechs Wochen nach der Pleite auf ihr Geld warten. Künftig soll dies nicht länger als sieben Tage dauern.
Ausland leicht gemacht
Wer bislang sein Erspartes an einen Tagesgeldanbieter im europäischen Ausland überwiesen hat, dem kann es passieren, dass er sich bei einer Pleite mit den Sicherungsstellen vor Ort auseinandersetzen muss – was die Sache kompliziert macht. Denn bislang gilt die Regel: Zweigniederlassungen europäischer Banken, also solcher im Europäischen Wirtschaftsraum, zu dem auch Länder wie Norwegen, Schweden und Großbritannien zählen, unterliegen nicht der gesetzlichen Einlagensicherung in Deutschland, sondern derjenigen in ihrem Heimatland. Entsprechend müssen sich auch deutsche Sparer dorthin wenden. Welch hohen bürokratischen Aufwand das mit sich bringen kann, mussten die einstigen Kunden der isländischen Kaupthing-Bank bitter erfahren.
Künftig soll immer das Einlagensicherungssystem im Heimatland des Kunden zuständig sein und das Geld schnell auszahlen. Später verständigen sich dann die Sicherungssysteme der Länder untereinander.?Wie wahrscheinlich es ist, dass die Vorschläge der EU-Kommission wirklich Gesetz werden, lässt sich derzeit schwer sagen. Nun beraten erst einmal das Europäische Parlament und der Ministerrat darüber. Gerade die Zukunft der zusätzlichen freiwilligen Einlagensicherungen der deutschen Finanzbranche wird sicherlich noch hitzig debattiert werden. Einer Illusion sollten sich weder Politik noch Verbraucher hingeben: In einer Ausnahmesituation wie im Oktober 2008 wird auch in Zukunft die Kanzlerin vor die Mikrofone treten müssen – und zur Beruhigung ein Garantieversprechen abgeben.




