Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat eine Änderung des Mietrechts für mehr Hitzeschutz ins Gespräch gebracht. Der „Rheinischen Post“ sagte sie: „Auch die klassische Rechtspolitik kann einen Beitrag zum Hitzeschutz leisten.“ Die Politikerin ergänzte: „Ich denke insbesondere an das Mietrecht. Ich kann mir zum Beispiel vorstellen, dass wir es Mieterinnen und Mietern erleichtern, ihre Wohnungen mit Klimaanlagen oder Sonnenblenden auszustatten.“
Deutscher Mieterbund verlangt Hitzeschutz
Die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes (DMB), Melanie Weber-Moritz, hat im Gespräch mit unserer Redaktion den Vorstoß der Ministerin begrüßt. Angesichts der Hitzebelastung halte sie die aktuelle Rechtslage für nicht mehr zeitgemäß, sagte Weber-Moritz. Für den Einbau einer fest installierten Klimaanlage oder eines außen liegenden Sonnenschutzes brauchten Mieter die Zustimmung des Vermieters. „Einen Anspruch auf diese Zustimmung gibt es beim Hitzeschutz bislang nicht, anders als etwa bei Maßnahmen für Barrierefreiheit oder Einbruchschutz.“
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Hinzu komme, dass es für Mietwohnungen keine gesetzlich festgelegte Höchsttemperatur gibt. „Hitze ist daher nicht automatisch ein Mietmangel, der zu einer Mietminderung berechtigt.“ Auch dies müsste nach Ansicht von Weber-Moritz anders werden: „Wir brauchen einen Rechtsanspruch auf Hitzeschutz in Mietwohnungen.“ Auch der Einbau von Klimaanlagen sei schwierig: „Wer auf eigene Initiative eine Splitanlage einbauen möchte, braucht die Zustimmung des Vermieters und muss die Kosten selbst tragen. Führt der Vermieter Hitzeschutzmaßnahmen als Modernisierung durch, können die Kosten unter Umständen auf die Mieter umgelegt werden.“ Das sei eine Schieflage.
dpa/chl



