Wer Gold kauft, denkt an Sicherheit. Doch die wenigsten Anleger denken dabei auch an Versicherung – ein Versäumnis, das im Schadensfall teuer werden kann. Der Goldpreis hat in den vergangenen Jahren kräftig zugelegt. Was für Anleger erfreulich ist, birgt einen stillen Risikofaktor: „Wer Gold vor einigen Jahren erworben hat, besitzt heute unter Umständen einen deutlich höheren Wert, ohne dass der Versicherungsschutz entsprechend angepasst wurde“, sagt Benjamin Summa, ein Experte des Münchener Edelmetallhändlers Pro Aurum. Er warnt: „Der größte Irrtum besteht häufig in der Annahme, dass mit dem Kauf von Gold automatisch auch die Frage der sicheren Verwahrung und ausreichenden Versicherung gelöst ist.“

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Wirtschaft in Berlin
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Viele Anleger wüssten schlicht nicht, bis zu welcher Höhe ihre Bestände tatsächlich versichert sind – und unterschätzen damit Risiken, die sich mit der richtigen Vorsorge abmildern lassen würden.
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Gold versichern: Hausratversicherung deckt Wertsachen nur begrenzt ab
Grundsätzlich gibt es laut dem Bund der Versicherten drei Wege, physisches Gold versicherungstechnisch abzusichern. Der einfachste ist die bestehende Hausratversicherung. Sie greift, wenn das Gold zu Hause aufbewahrt wird – allerdings mit einer entscheidenden Einschränkung: Für Wertsachen wie Schmuck, Bargeld oder Edelmetalle gelten üblicherweise Entschädigungsgrenzen von nur 10 bis 20 Prozent der Gesamtversicherungssumme.
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Wer aber einen zertifizierten Wertschutzschrank, also einen Tresor, besitzt, kann diese Grenzen in vielen Tarifen deutlich ausweiten. Hier hängt die Entschädigungsgrenze dann meist vom Widerstandsgrad oder der Sicherheitsstufe des Tresors ab. Je höher der Sicherheitsgrad, desto großzügiger fallen in der Regel auch die Entschädigungsgrenzen aus. Es lohnt sich daher, beim Abschluss eines Vertrags explizit nach den Konditionen für die Tresorlagerung zu fragen.

Wie wird das Gold im Bankschließfach versichert?
Für Gold im Bankschließfach greift die sogenannte Außenversicherung der Hausratversicherung – sofern diese im Vertrag vereinbart ist. Ob und bis zu welcher Summe Wertgegenstände in Schließfächern mitversichert sind, variiert je nach Anbieter erheblich und muss im Zweifel explizit vereinbart oder durch einen Zusatzbaustein abgesichert werden. Manche Banken und Golddepots schließen zudem einen Basisschutz in die Mietgebühr ein. Es lohnt sich, die genaue Summe herauszufinden. Laut Summa sollten Anleger daher nicht nur auf den Standort des Schließfachs achten, sondern auch auf die konkreten Zugangs- und Sicherheitsregelungen sowie mögliche Erweiterungsoptionen des Versicherungsschutzes.
Wer bedeutende Bestände absichern möchte, kommt an einer spezialisierten Goldversicherung kaum vorbei. Dabei ersetzt der Versicherer im Schadensfall den Wiederbeschaffungswert des Goldes, dies aber höchstens bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Diese kann bei Vertragsabschluss individuell festgelegt werden. Aber auch hier gilt: Das Gold muss in einem Wertschutzschrank aufbewahrt werden. Wurde es außerhalb eines Tresors gelagert, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder im Einzelfall vollständig verweigern.
Schwankende Goldpreise: Was deckt die Versicherung?
Selbst wer seinen Goldbestand korrekt versichert hat, steht vor einem strukturellen Problem: Steigt der Goldpreis, droht schleichend eine Unterversicherung – denn die Entschädigung ist stets auf die vereinbarte Versicherungssumme gedeckelt, nicht auf den tatsächlichen Tageswert. Wer Gold vor einigen Jahren erworben hat, besitzt heute unter Umständen einen deutlich höheren Wert, ohne dass der Versicherungsschutz entsprechend angepasst wurde. Gerade nach dem starken Preisanstieg der vergangenen Jahre lohnt sich daher eine Überprüfung der eigenen Versicherung. Umgekehrt gilt: Bei fallenden Kursen erstattet der Versicherer nur den gesunkenen Marktwert, da eine Bereicherung durch den Schadensfall grundsätzlich ausgeschlossen ist.
Als pragmatische Lösung bieten viele Versicherer eine „Vorsorgeklausel“ an, die einen Puffer von typischerweise 10 bis 30 Prozent über die vereinbarte Versicherungssumme hinaus gewährt. Das federt moderate Kurssteigerungen ab, ersetzt aber keine aktive Anpassung des Versicherungsschutzes.
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Versicherungssumme regelmäßig prüfen und Wertnachweise sicher aufbewahren
Eine Lösung, um das Problem der Kursschwankungen zu umgehen, ist die dynamische Wertanpassung. Dabei wird die Versicherungssumme an einen offiziellen Index, wie zum Beispiel einen Edelmetall-Preisindex, gekoppelt. Steigt der Goldkurs, erhöht sich die Versicherungssumme und daher auch der Beitrag automatisch, sodass zu jeder Zeit der reale Wert versichert ist und eine Unterversicherung vermieden wird. Diese vollautomatische Anpassung ist laut dem Bund der Versicherten allerdings eher bei sehr hochwertigen Spezialversicherungen (Valorenversicherungen) zu finden und weniger verbreitet als die zuvor erwähnte „Vorsorgeklausel“, die lediglich einen prozentualen Puffer bietet.
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Unabhängig vom gewählten Versicherungsweg sollten laut Summa Kaufbelege, Rechnungen, Fotos und Inventarlisten sorgfältig aufbewahrt werden. Im Schadensfall können sie entscheidend sein, um Besitz und Wert der eingelagerten Gegenstände nachzuweisen. Ebenso wichtig ist die konsequente und regelmäßige Überprüfung der Versicherungssumme – nicht einmalig bei Vertragsabschluss, sondern als fester Bestandteil jeder Anlagestrategie mit physischem Gold.









