Mitten in die Debatte über die sprunghaft gestiegenen Benzin- und Dieselpreise an den deutschen Tankstellen kommt diese Nachricht: Die Bundesregierung hat die neue Förderung für E-Autos an den Start gebracht, die neue Prämie kann nun beantragt werden. Unabhängig vom Kaufpreis des Fahrzeugs und je nach Haushaltsgröße und Einkommen beträgt sie bis zu 6000 Euro.

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Wirtschaft in Berlin

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Für Autokäufer, Hersteller und Händler geht damit eine monatelange Hängepartie zu Ende. Die Förderung kann rückwirkend zum Jahresanfang beantragt werden, das Internetportal soll in Kürze freigeschaltet werden. Die neue Prämie soll vor allem private Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen entlasten und dazu beitragen, die CO2-Emissionen im Straßenverkehr stärker zu senken. Angesichts der stark gestiegenen Spritpreise zeigt die Prämie bereits seit Monaten Wirkung: Dem europäischen Herstellerverband ACEA zufolge machten Elektroautos und Hybride in Deutschland im ersten Quartal mehr als die Hälfte der Neuzulassungen aus.

In diesem Artikel erklären wir, wie die Förderung beantragt werden kann und von welchen Faktoren die Höhe der Prämie abhängt.

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Wer kann die neue Förderung für E-Autos beantragen?

Im Vergleich zur früheren Prämie enthält die neue Förderung diesmal eine stärkere soziale Komponente. Antragsberechtigt sind private Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen, nachgewiesen über Steuerbescheide der Vorjahre, darf nicht höher als 80.000 Euro sein. Das zu versteuernde Jahreseinkommen wird vom Finanzamt ermittelt und im Steuerbescheid ausgewiesen.

Je Kind unter 18 Jahren erhöht sich die Einkommensgrenze um 5000 Euro, maximal darf das zu versteuernde Einkommen von Familien mit Kindern 90.000 Euro betragen. Das gilt auch für eheähnliche Gemeinschaften, also ohne Trauschein. Mit dieser sozialen Staffelung sollen „Mitnahmeeffekte“ vermieden werden und „Fördergelder gezielt bei denen ankommen, die die Unterstützung wirklich brauchen“, gibt das Umweltministerium auf seiner Webseite an.

Neu ist, dass die Förderung ausschließlich für Privatpersonen gilt, Unternehmen oder Gewerbetreibende haben keinen Anspruch auf Förderung. Die Prämie kann zudem je antragstellender Person und damit je Halter nur einmal gewährt werden. 

Wie kann der Antrag gestellt werden?

Neu ist ebenfalls, dass die Bundesregierung das Förderverfahren weitgehend digital umsetzen will. Anträge können online über die „Förderzentrale Deutschland“ gestellt werden. Das neue Portal des Bundeswirtschaftsministeriums soll in Kürze freigeschaltet werden. Dort können Fördermittel verschiedener Art beantragt und die erforderlichen Dokumente hochgeladen werden.

Welche Unterlagen und Dokumente werden benötigt?

Der Antragsteller muss sich auf dem Portal identifizieren. Für die Antragstellung ist die BundID erforderlich, ein kostenloses Online-Nutzerkonto zur Kommunikation mit Behörden, etwa bei Anträgen für Führerschein oder Elterngeld. Nötig ist zudem ein ELSTER-Zertifikat oder ein aktivierter Online-Personalausweis (eID).

Um den Antrag stellen zu können, müssen auf dem Portal einige Dokumente hochgeladen werden.

  • Einkommensteuerbescheide: Einzureichen sind die zwei aktuellsten Steuerbescheide der antragstellenden Person sowie des im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartners. Die Bescheide dürfen maximal drei Jahre alt sein. Bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung genügt jeweils der gemeinsame Bescheid für beide Partner. Wenn kein Steuerbescheid der vergangenen Jahre vorliegt, kann dieser auch nachträglich erstellt werden. Für Rentnerinnen und Rentner, die keine Steuererklärung abgeben mussten, sollen alternative Nachweise möglich sein.
  • Kindergeldnachweise: Um die Anzahl förderrelevanter Kinder nachzuweisen, muss der Antragsteller einen Kindergeldnachweis der Familienkasse hochladen.
  • EU-Konformitätsbescheinigung: Bei Plug-in-Hybriden, die mit einem Stecker aufgeladen werden, ist die offizielle EU-Konformitätsbescheinigung des Fahrzeugs erforderlich.

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

Gefördert werden ausschließlich Neuwagen, deren Erstzulassung nach dem 1. Januar 2026 erfolgt. Die Fördersumme ist dabei unabhängig vom Listenpreis des Fahrzeugs. Autos mit Tageszulassung sind nicht förderfähig. Anders als anfänglich diskutiert, werden gebrauchte E-Autos bei der Förderung doch nicht berücksichtigt.

Gefördert werden sowohl der Kauf eines Neuwagens als auch das Leasing eines Neuwagens. Das Fahrzeug darf im Ausland gekauft werden, es darf aber noch nicht durch eine vergleichbare staatliche Förderung gefördert worden sein. Die Erstzulassung muss in Deutschland erfolgen.

Neben reinen batterieelektrisch betriebenen Fahrzeugen können trotz aller Kritik auch Plug-in-Hybride und Modelle mit Range-Extender (Reichweitenverlängerer) die Prämie erhalten. Für sie gibt es jedoch Einschränkungen. Förderfähig sind diese Fahrzeuge nur, wenn sie maximal einen Ausstoß von 60 Gramm CO2 pro Kilometer oder mindestens 80 Kilometer elektrische Reichweite haben. Ab dem 1. Juli 2027 ist eine Umstellung der Förderung für neu zugelassene Plug-in-Hybride vorgesehen. Dann sollen reale CO2-Emissionen im Alltagsbetrieb stärker berücksichtigt werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die neue Förderung setzt sich aus einer Basisprämie und möglichen Erhöhungen zusammen. Die Basisförderung beträgt 3000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1500 Euro für Plug-in-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender.

Hinzu kommen Zuschläge, die vom Einkommen und der Größe der Familie abhängen. Der Kinderzuschlag beträgt 500 Euro pro Kind unter 18 Jahren im Haushalt, maximal aber 1000 Euro. Bei den einkommensabhängigen Zuschlägen beträgt der Bonus 1000 Euro bei maximal 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen und zusätzlich 1000 Euro bei maximal 45.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.

Je nach Fahrzeugart, Einkommen und Familiengröße ist somit eine Prämie von 1500 bis 6000 Euro möglich. Die Regeln gelten gleichermaßen für Kauf und Leasing.

Die frühere Förderung, der sogenannte Umweltbonus, hatte die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP Ende 2023 quasi über Nacht eingestellt. Die Höhe lag damals bei bis zu 4500 Euro, wovon die Hälfte von den Herstellern getragen werden musste. Ab 2024 wäre die Prämie auf 3000 Euro gesunken, Ende 2024 hätte sie auslaufen sollen. 

Diese Fristen und Details sind wichtig

Entscheidend für den Antrag ist das Datum der Neuzulassung, ab dem 1. Januar 2026. Der Antrag selbst kann erst nach der Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden – bis spätestens ein Jahr nach der Zulassung. Im Vergleich zur früheren Förderung halbiert sich der Aufwand: Statt zwei Anträgen (erst Kaufvertrag, dann Zulassung) ist nun nur ein Antrag nötig. Alle geförderten Fahrzeuge müssen mindestens 36 Monate gehalten werden.

Wie lange reichen die Fördermittel?

Das Geld für die Prämie stammt aus dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung, der unter anderem von der CO2-Bepreisung gespeist wird. Darin stehen bis 2029 insgesamt drei Milliarden Euro zur Verfügung. Das Umweltministerium geht davon aus, dass rund 800.000 Fahrzeuge gefördert werden können. Die genaue Anzahl richtet sich jedoch nach dem prozentualen Anteil von Elektroautos und Plug-in-Hybriden.