Millionen von Menschen haben eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen, als sichere Ergänzung zur Altersvorsorge. Doch mitunter kündigen sie vorzeitig ihren Vertrag, zum Beispiel weil ihnen die Renditen zu niedrig sind oder die Kosten zu hoch. Oder die Lebensumstände haben sich geändert, etwa durch eine Scheidung. Für zehntausende Kunden der Debeka könnte diese Kündigung teurer als erwartet geworden sein: Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale haben sie unrechtmäßig erhobene Stornogebühren gezahlt. Der Bundesverband kommt auf eine Gesamtsumme von über 100 Millionen Euro.

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Betroffene, die ihre Versicherung vorzeitig beendet haben, mussten zum Teil vierstellige Beträge hinnehmen. „Es ist unzumutbar, Verbraucherinnen und Verbraucher bei einer Kündigung ihrer Lebensversicherung zusätzlich mit einer intransparenten Stornogebühr zu belasten. Die Verbraucherzentrale setzt sich dafür ein, dass Betroffene ihr Geld zurückbekommen“, so Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, gegenüber dieser Redaktion.
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Verbraucherzentrale: Stornogebühren intransparent und rechtswidrig
Der zentrale Streitpunkt ist eine Klausel in den Versicherungsverträgen der Debeka, die seit mindestens 2009 genutzt wird. Laut dieser Klausel kann das Unternehmen bei der Kündigung vor Vertragsende einen sogenannten „kapitalmarktabhängigen Stornobetrag“ abziehen – zusätzlich zu den üblichen Stornogebühren. Nach Ansicht der Verbraucherschützer ist diese Klausel jedoch rechtswidrig, da sie intransparent sei: Verbraucher könnten beim Abschluss ihrer Versicherung nicht einschätzen, wie hoch der Betrag im Falle einer vorzeitigen Kündigung ist.
Die Einschätzung des Bundesverbands wird durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz gestützt, welches Debeka die weitere Nutzung der Klausel untersagte. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte geklagt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und wird derzeit vom Bundesgerichtshof geprüft.
Debeka-Kunden zahlen oft 1.500 Euro Stornoabzug bei Kündigung
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat anhand von Debeka-Geschäftsberichten und Überprüfungen von Einzelfällen umfangreiche Berechnungen angestellt. Im Jahr 2022 wurden rund 87.000 Verträge der Debeka vorzeitig gekündigt. Bei 30 Prozent dieser Verträge soll laut den Verbraucherschützern aus Hamburg ein Stornoabzug erhoben worden sein, in durchschnittlicher Höhe von 1.500 Euro.
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Diese Zahlen bestätigt auch der Bundesverband. Das ergäbe eine Summe von über 39 Millionen Euro – und das allein für ein Jahr. Über die Jahre 2022 bis 2024 hinweg könnten mit geschätzten 242.000 vorzeitig gekündigten Verträgen und ähnlichen Abzügen gut 100 Millionen Euro zu viel bei der Debeka verblieben sein.
Verbraucher können sich der Sammelklage kostenlos anschließen
Die Debeka selbst hält sich in ihrer Stellungnahme gegenüber dieser Redaktion kurz. Laut Andreas Offermann, Pressesprecher des Unternehmens, sei die Klausel rechtlich zulässig und ausreichend transparent. „Entgegen der Ansicht der Verbraucherzentrale gehen wir davon aus, dass die bei Vertragsbeginn vereinbarte Regelung zum Abzug als Ausgleich für die Veränderungen der Ertragslage des Versichertenkollektivs wirksam vereinbart wurde“, so Offermann.
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Der Bundesverband will mit seiner Klage erreichen, dass betroffenen Versicherten die Stornogebühren erstattet werden. Katarzyna Guzenda von der Rechtsabteilung betont die Bedeutung dieses Vorgehens: „Einfach gesagt, das Unterlassungsverfahren aus Hamburg richtet sich in erster Linie in die Zukunft. Hier soll die Verwendung der betreffenden Klausel verboten werden. Die Klage vom Bundesverband hingegen richtet sich auf die Erstattung von bereits gezahlten Stornogeldern. Der Vorteil: Die Verbraucher können sich der Klage kostenlos und mit wenig Aufwand anschließen.“
Ausstehendes Urteil in Hamburg „natürlich auch ein Risiko“
Besonders dringlich ist die Klage, weil die Ansprüche aus Stornoabzügen, die im Jahr 2022 entstanden sind, zum Jahreswechsel verjähren könnten. Mit der eingereichten Musterfeststellungsklage soll die Verjährung gestoppt werden, sodass auch diese Fälle berücksichtigt werden können. Darüber hinaus will die Verbraucherzentrale prüfen, ob Stornogebühren aus früheren Jahren ebenfalls nicht verjährt sind.

Verbraucher, die betroffen sind, haben die Möglichkeit, sich auf der Plattform www.sammelklagen.de/verfahren/debeka für einen Newsletter einzutragen. Hier werden sie über die nächsten Schritte informiert. Die Sammelklage startet voraussichtlich Anfang 2026. „Auch die Entscheidung im Fall der Verbraucherzentrale Hamburg wird frühestens im nächsten Jahr fallen“, so Guzenda. Der Ausgang sei bisher unklar. „Das ist für uns natürlich auch ein Risiko. Aber wir kämpfen mit der Sammelklage ja nicht allgemein, sondern für viele individuelle Menschen.“ Das Verfahren könnte langfristig dauern, denn auch die Sammelklage könnte am Ende vor dem Bundesgerichtshof landen.







