Hoteliers in ganz Europa wehren sich gegen Booking.com. Insgesamt wollen sich mehr als 10.000 Hotels an einer Sammelklage gegen das Reiseportal beteiligen. Weil die Buchungsplattform in den vergangenen Jahren mit Paritätsklauseln den Wettbewerb verzerrt haben soll, hat der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés (Hotrec) eine Sammelklage gegen die Buchungsplattform eingereicht. Mittlerweile unterstützen Verbände aus 26 Ländern, darunter Deutschland, die Initiative.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Hintergrund sind Paritätsklauseln der Plattform, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) im vergangenen Jahr für wettbewerbswidrig befand. Daraus würden sich für Hotels Schadensersatzansprüche ergeben, die mit der Sammelaktion geltend gemacht werden sollen.

Positano, Italy along the Amalfi Coast
Wegen verbotener Preisklauseln droht Booking.com Ärger. Jetzt wollen Hotels ihr Geld zurück.© Getty Images/iStockphoto | Sean Pavone

Das Unternehmen Booking.com widerspricht und bemüht sich um Schadensbegrenzung: Die Aussagen von Hotrec seien falsch und irreführend. „Das EuGH-Urteil kam nicht zu dem Schluss, dass die Preisparitätsklauseln von Booking.com wettbewerbswidrig sind oder den Wettbewerb beeinflussen“, heißt es in einem Statement. Man werde auch weiterhin vor Gericht beweisen, dass Paritätsklauseln keine wettbewerbswidrigen Auswirkungen haben, falls dies erforderlich werde.

Auf Portalen wie Booking.com, HRS und Expedia können Nutzer eine Vielzahl an Hotels und anderen Unterkünften vergleichen und auch direkt buchen. Für jede erfolgreiche Vermittlung über die Seite bezahlt das Hotel eine Provision. Beim Zimmerpreis wird das einkalkuliert – der Nutzer zahlt also indirekt. Bei Buchungen direkt beim Hotel schlägt so eine Provision naturgemäß nicht zu Buche. Hier könnten die Zimmer also billiger sein. An diesem Punkt setzten die sogenannten Bestpreisklauseln von Booking.com an, die es Hotels untersagten, Zimmer über eigene Vertriebskanäle günstiger anzubieten. Die vom EuGH kritisierten Preisklauseln sind mittlerweile verboten.

In Österreich sind Bestpreisklauseln bereits vor 10 Jahren gestrichen worden

„Wegen dieser Klauseln entstanden den Betrieben durch die hohen Provisionen an Booking.com erhebliche finanzielle Kosten“, unterstreicht Raffael Mooswalder, Direktor des Südtiroler Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV). Aus diesem Grund haben einige EU-Länder Paritätsklauseln verboten – darunter auch Italien mit dem Wettbewerbsgesetz 2022. In Österreich ist die Anwendung der Bestpreisklauseln bereits vor 10 Jahren erfolgreich gestrichen worden. Die Anwendung wettbewerbswidriger Klauseln durch Booking.com habe den italienischen Tourismus- und Beherbergungsbetrieben erheblichen finanziellen Schaden zugefügt, beklagt Alessandro Nucara, Generaldirektor von Federalberghi.

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„Dementsprechend haben italienische Hotels auf Grundlage der allgemeinen Prinzipien des europäischen Wettbewerbsrechts das Recht, von Booking.com Schadensersatz für die entstandenen finanziellen Verluste zu fordern. Die Hotels könnten Anspruch darauf haben, einen erheblichen Teil der an Booking.com gezahlten Provisionen, zuzüglich Zinsen, zurückzufordern. Dies ist eine Chance für die italienischen Hoteliers, ihre Rechte zu verteidigen, Verluste wiedergutzumachen und einen faireren Online-Markt zu fördern. Davon werden auch Kunden letztendlich profitieren“, erklärt Nucara. Der Fall wird von einem Team aus hoch qualifizierten Juristen und Ökonomen mit ausgewiesener Erfahrung im Bereich des Wettbewerbsrechts geführt und koordiniert.

In Frankreich können sich Hoteliers, die Booking zwischen 2015 und 2024 genutzt haben, auf einer Website anmelden, um ihren potenziellen Schaden wegen der Preisklauseln bewerten zu lassen. Der Schaden, der wegen der Provision bei französischen Hotelbetreibern entstanden ist, wird auf 1,5 Milliarden Euro beziffert.