Deutschland ändert einmal mehr die Regeln für Rentnerinnen und Rentner. Und das könnte für einige von ihnen finanzielle Folgen haben. Denn ab Dezember 2025 wird der Rentenzuschlag für Erwerbsminderungsrenten als Bestandteil der regulären Rente gewertet. Dadurch wird er bei der Berechnung anderer Leistungen, etwa der Witwen- oder Witwerrente, berücksichtigt. Viele Rentnerinnen und Rentner könnten dadurch festgelegte Freigrenzen überschreiten, was zu Kürzungen und einer höheren Steuerlast führen kann.
Rentenzuschlag für Erwerbsminderungsrenten wird der Teil der Rente
Mit dem Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz hat die Bundesregierung finanzielle Verbesserungen für Personen eingeführt, die bereits seit längerer Zeit eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Seit Juli 2024 erhalten rund drei Millionen Rentner von der Deutschen Rentenversicherung einen pauschalen Zuschlag. Ab Dezember 2025 wird dieser Zuschlag endgültig berechnet und gemeinsam mit der regulären Rente in einer Summe ausgezahlt.
Der Zuschlag zählt nicht als zusätzliches Einkommen, sondern wird künftig als Bestandteil der Rente behandelt. Erhöht sich dadurch die Gesamtsumme der Erwerbsminderungsrente, wirkt sich das auch auf andere Leistungen. Denn steigen die Bezüge, kann das zu Kürzungen bei anderen Ansprüchen kommen, etwa bei der Witwen- oder Witwerrente.
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Senioren überschreiten die Freigrenze: Kürzungen drohen
Durch den ab Dezember angerechneten Zuschlag überschreiten viele Senioren die individuell geltende Freigrenze, wodurch die Hinterbliebenenrente sinken kann. Besonders für diejenigen, die bislang nur knapp unter der Grenze lagen, könnten sich ab Dezember 2025 spürbare finanzielle Nachteile ergeben.

Donnerstag
Wirtschaft in Berlin
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Nach Einschätzung von Fachleuten sind rund drei Millionen Rentner von dieser Kombination aus Zuschlagsberechtigung und Hinterbliebenenrente betroffen. Senioren mit einer solchen Doppel-Konstellation sollten ihren neuen Rentenbescheid daher sorgfältig prüfen lassen, da die im Dezember versandten Bescheide fehlerhafte Berechnungen enthalten könnten.
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Rentner drohen steuerliche Folgen durch den Zuschlag
Da der Zuschlag ab Dezember 2025 direkt in die Rente eingerechnet wird, steigt der steuerpflichtige Bruttorentenbetrag. Viele Senioren überschreiten dadurch erstmals den steuerlichen Grundfreibetrag oder rutschen in eine höhere Steuerprogression. Das führt dazu, dass neben der höheren Einkommensanrechnung auch Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag steigen. Eine Doppelbelastung ist die Folge. Die Nettorente fällt somit geringer aus.
Entgegen einer weit verbreiteten Annahme sind Renten nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Es gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Beiträge zur Altersvorsorge bleiben während des Erwerbslebens steuerfrei, im Gegenzug werden die Renteneinkünfte im Ruhestand besteuert.






