Der Verband der Deutschen Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) hält die am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Pflegegesetze für nicht ausreichend. „Beide Gesetze bleiben hinter den Erwartungen vieler Pflegefachkräfte zurück“, sagte VDAB-Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling dieser Redaktion.

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Der VDAB ist der Arbeitgeberverband der privaten Pflegeunternehmen. Er vertritt die Interessen von über 1800 Mitgliedsunternehmen der ambulanten und stationären Alten- und Behindertenhilfe. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte am Mittwoch das Pflegekompetenzgesetz und das Pflegeassistenzgesetz im Kabinett vorgelegt.

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„Beim Pflegekompetenzgesetz sind die angekündigten Kompetenzübertragungen und Vergütungsanpassungen kaum mehr als kleine Korrekturen – echte Entlastung und Eigenverantwortung, etwa bei der Verordnung von Hilfsmitteln, bleiben aus“, sagte Knieling weiter. Der Entwurf verpasse damit die Chance, den Pflegeberuf nachhaltig zu stärken. Auch das Pflegeassistenzgesetz greife zu kurz.

Pflege: Verband fordert Weiterentwicklung der beiden Gesetze

„Eine bundesweit standardisierte Ausbildung ist wichtig, doch die Ausbildungsdauer sollte aus Sicht der Praxis weiterhin ein Jahr betragen, um dem akuten Fachkräftemangel wirksam zu begegnen“, erklärte der VDAB-Chef. Er forderte, beide Gesetze weiterzuentwickeln, sollen sie „den realen Herausforderungen in der Pflege gerecht werden“.

Mit dem Pflegekompetenzgesetz sollen qualifizierte Pflegekräften mehr Aufgaben übertragen werden, die bislang noch Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sind. Das Gesetz kam in einem ersten Anlauf aufgrund des Bruchs der Ampel-Koalition nicht mehr zustande, weshalb es jetzt in aktualisierter Form erneut auf den Weg gebracht wird. Das Pflegeassistenzgesetz soll bundeseinheitliche Regelungen für die Ausbildung von Pflegefachassistenzpersonen bringen.

„Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt stetig“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zur Begründung. „Um sie auch in Zukunft gut versorgen zu können, brauchen wir ein breites Spektrum an beruflichen Qualifikationen“, so Warken laut Mitteilung.

Rente: Was die Ausweitung des Rentenniveaus bringt

Das Kabinett hat am Mittwoch auch mehrere Teile ihrer geplanten Veränderungen bei der gesetzlichen Rente beschlossen. Das Kabinett verabschiedete die Fortschreibung des Rentenniveaus von 48 Prozent bis ins Jahr 2031 und die Ausweitung der sogenannten Mütterrente. Beide Vorhaben stehen zusammen in einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums.

Die Sicherung des Rentenniveaus war eine zentrale Forderung der SPD im Wahlkampf. „Für alle Rentnerinnen und Rentner bedeutet dies, dass die Renten grundsätzlich so stark erhöht werden, wie es die Lohnentwicklung vorgibt“, teilte das Arbeitsministerium mit. Ohne die nun beschlossene Verlängerung wäre die Garantie Ende dieses Jahres ausgelaufen, was voraussichtlich zu leicht sinkenden Renten geführt hätte. „Durch die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent fällt eine Rente von beispielsweise 1500 Euro zum 1. Juli 2031 um etwa 35 Euro pro Monat höher aus“, hieß es vom Ministerium.

Bei der Ausweitung der Mütterrente geht es um Kinder, die vor 1992 geboren sind. Auch für sie wird bei der Rentenberechnung fortan die Erziehungsleistung von Müttern beziehungsweise Vätern im vollen Umfang von drei Jahren anerkannt. Dies tritt zum Januar 2027 in Kraft, wird aber erst zu Januar 2028 dann rückwirkend ausgezahlt. Diese Ausweitung hatte die CSU in der Koalition durchgesetzt.