Eine junge Muslimin erscheint nach ihrer Elternzeit mit einem Kopftuch bei ihrem Arbeitgeber, der Drogeriekette Müller. Ihre Chefin, die Filialleiterin, zieht Konsequenzen und verbietet der langjährigen Mitarbeiterin, ab sofort in dem Laden als Kundenberaterin oder Kassiererin zu arbeiten. Im Streit um dieses Kopftuchverbot sollte das höchste deutsche Arbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt entscheiden.

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Wirtschaft in Berlin

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Doch die Richter des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entschieden sich gegen ein eigenes Urteil und wollen vielmehr für grundsätzliche Rechtssicherheit sorgen: Sie überweisen den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Damit wird der Vorgang aus Bayern zu einem Präzedenzfall in Europa, ob Unternehmen bei der Bekleidung in die Grundrechte von Arbeitnehmern eingreifen dürfen.

Unternehmerische Freiheit oder Religionsfreiheit

Die Vorsitzende Richterin Inken Gallner bringt den Konflikt während der Verhandlung auf den Punkt: Zugespitzt könne man sagen, es stehe bei dem Fall unternehmerische Freiheit gegen Religionsfreiheit, so die Juristin.

Die Kernfrage lautet: Darf ein Arbeitgeber seinen Angestellten per Anweisung untersagen, am Arbeitsplatz Symbole religiöser, politischer oder sonstiger weltanschaulicher Überzeugungen zu tragen?

Liegt eine Diskriminierung vor?

Der EuGH hatte bereits im Jahr 2017 zwei muslimischen Frauen aus Belgien und Frankreich – eine Rezeptionistin und eine IT-Expertin – verboten, Kopftücher im Job anzuziehen.

Das Urteil gilt aber nur in Unternehmen, in denen weltanschauliche Zeichen generell verboten sind und wenn es dafür sachliche Gründe gibt. Nur dann liege keine Diskriminierung vor, alle Mitarbeiter würden dann gleich behandelt. Wünsche von Kunden allein reichen als Verbotsgrund dagegen nicht aus.

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Die Drogeriekette hatte Revision eingelegt

In Deutschland sind Kopftücher am Arbeitsplatz grundsätzlich erlaubt, Einschränkungen bei konkreten Gründen aber möglich. Die Angestellte der Drogeriemarktkette sieht in einem Kopftuchverzicht eine Einschränkung ihrer Religionsfreiheit und hat geklagt. In der ersten Instanz beim Arbeitsgericht Nürnberg hatte die Frau Erfolg, doch das Unternehmen ging in die Revision.

Die Gewerkschaft Verdi steht grundsätzlich zur Religionsfreiheit am Arbeitsplatz, sagte Verdi-Sprecherin Daniela Milutin unserer Redaktion: „Wir halten ein Kopftuchverbot nicht für geboten.“

Unterschiede von Burka, Niqab und Co.

A woman who identified herself as Nayet, wearing a burqa, is seen after her release from a police station in Paris April 11, 2011. France's ban on full face veils, a first in Europe, went into force today, exposing anyone who wears the Muslim niqab or burqa in public to fines of 150 euros ($216) and lessons in French citizenship. REUTERS/Gonzalo Fuentes (FRANCE - Tags: POLITICS RELIGION CRIME LAW) - RTR2L3TU
A woman who identified herself as Nayet, wearing a burqa, is seen after her release from a police station in Paris April 11, 2011. France's ban on full face veils, a first in Europe, went into force today, exposing anyone who wears the Muslim niqab or burqa in public to fines of 150 euros ($216) and lessons in French citizenship. REUTERS/Gonzalo Fuentes (FRANCE - Tags: POLITICS RELIGION CRIME LAW) - RTR2L3TU© REUTERS | © Gonzalo Fuentes / Reuters
Burka, Niqab, Hidschab: In der islamischen Welt tragen Frauen verschiedene Verschleierungen. Sie unterscheiden sich stark voneinander. Die extremste Form der Verschleierung ist die Burka. Das Ganzkörpergewand, das die Augen mit Stoff verdeckt, ist vor allem in Afghanistan und Pakistan verbreitet. In Afghanistan sind die Burkas meist blau, sie werden aber auch in anderen Farben gefertigt. Am meisten verbreitet in europäischen Ländern sind...
Burka, Niqab, Hidschab: In der islamischen Welt tragen Frauen verschiedene Verschleierungen. Sie unterscheiden sich stark voneinander. Die extremste Form der Verschleierung ist die Burka. Das Ganzkörpergewand, das die Augen mit Stoff verdeckt, ist vor allem in Afghanistan und Pakistan verbreitet. In Afghanistan sind die Burkas meist blau, sie werden aber auch in anderen Farben gefertigt. Am meisten verbreitet in europäischen Ländern sind... © imago/Paulo Amorim | imago stock&people
... die schwarzen Burkas. Die Vollverschleierung dient auch dazu, ärmere Kleidung zu verbergen. Bis zum Ende der Taliban-Herrschaft in Afghanistan galt eine Burka-Pflicht. Trotzdem verlassen die meisten Frauen das Haus nach wie vor nicht ohne die Verschleierung.
... die schwarzen Burkas. Die Vollverschleierung dient auch dazu, ärmere Kleidung zu verbergen. Bis zum Ende der Taliban-Herrschaft in Afghanistan galt eine Burka-Pflicht. Trotzdem verlassen die meisten Frauen das Haus nach wie vor nicht ohne die Verschleierung.© REUTERS | © Gonzalo Fuentes / Reuters
Das zweite traditionelle Kleidungsstück der Vollverschleierung ist der sogenannte Niqab. Der Unterschied zur Burka besteht darin, dass die Augenpartie sichtbar ist. Seinen Ursprung hat der Niqab in der Beduinen-Kultur auf der Arabischen Halbinsel, er diente in erster Linie als Sonnenschutz. Es gibt wie auch bei den anderen Kleidungsstücken diverse Variationen. Der einfache Niqab wird hinter dem Kopf verknotet, eine andere Variante wird mit einem Stirnband befestigt. Vor allem...
Das zweite traditionelle Kleidungsstück der Vollverschleierung ist der sogenannte Niqab. Der Unterschied zur Burka besteht darin, dass die Augenpartie sichtbar ist. Seinen Ursprung hat der Niqab in der Beduinen-Kultur auf der Arabischen Halbinsel, er diente in erster Linie als Sonnenschutz. Es gibt wie auch bei den anderen Kleidungsstücken diverse Variationen. Der einfache Niqab wird hinter dem Kopf verknotet, eine andere Variante wird mit einem Stirnband befestigt. Vor allem... © Unbekannt | Gwendoline Le Goff / PanoramiC
... in Ägypten, Syrien, Jordanien und dem Irak tragen Frauen den Niqab. Aber auch in anderen nordafrikanischen Ländern ist die Vollverschleierung verbreitet. Die Verbote in den europäischen Ländern betreffen die Burka und auch die Niqabs – und somit alle Formen der Vollverschleierung. Der Niqab wird gewöhnlich kombiniert mit dem sogenannten Tschador. Dieser wird auch allein getragen, ...
... in Ägypten, Syrien, Jordanien und dem Irak tragen Frauen den Niqab. Aber auch in anderen nordafrikanischen Ländern ist die Vollverschleierung verbreitet. Die Verbote in den europäischen Ländern betreffen die Burka und auch die Niqabs – und somit alle Formen der Vollverschleierung. Der Niqab wird gewöhnlich kombiniert mit dem sogenannten Tschador. Dieser wird auch allein getragen, ...© dpa | Boris Roessler
... so dass die Frauen sehr viel mehr Gesicht zeigen. Der Tschador ist vor allem im Iran verbreitet. Die Frauen tragen diesen Umhang um Kopf und Körper, wobei die Motive dafür ganz unterschiedlich sind. Für einige Berufszweige ist diese Verschleierung sogar verpflichtend, zum Beispiel in Schulen.
... so dass die Frauen sehr viel mehr Gesicht zeigen. Der Tschador ist vor allem im Iran verbreitet. Die Frauen tragen diesen Umhang um Kopf und Körper, wobei die Motive dafür ganz unterschiedlich sind. Für einige Berufszweige ist diese Verschleierung sogar verpflichtend, zum Beispiel in Schulen. © Unbekannt | imago / Xinhua
Vor der islamischen Revolution galt im Iran vorübergehend ein Verbot des Hijabs und somit jeglicher Verschleierung. Später durften Frauen nur noch mit Hijab für staatliche Institutionen arbeiten und letztlich wurde der Tschador für alle Mädchen und Frauen ab neun Jahren verpflichtend eingeführt.
Vor der islamischen Revolution galt im Iran vorübergehend ein Verbot des Hijabs und somit jeglicher Verschleierung. Später durften Frauen nur noch mit Hijab für staatliche Institutionen arbeiten und letztlich wurde der Tschador für alle Mädchen und Frauen ab neun Jahren verpflichtend eingeführt.© imago/JOKER | imago stock&people
Der Hidschab, das Kopftuch, ist die häufigste Form der Verschleierung. Ein einfaches Kopftuch bedeckt Haare, Ohren und den Hals. In zahlreichen muslimischen Ländern ist diese Form der Verschleierung Pflicht.
Der Hidschab, das Kopftuch, ist die häufigste Form der Verschleierung. Ein einfaches Kopftuch bedeckt Haare, Ohren und den Hals. In zahlreichen muslimischen Ländern ist diese Form der Verschleierung Pflicht. © imago/ZUMA Press | imago stock&people
Für viele Frauen ist das Kopftuch nicht nur Bekenntnis zu ihrer Religion, sondern auch ein Ausdruck von Modebewusstsein.
Für viele Frauen ist das Kopftuch nicht nur Bekenntnis zu ihrer Religion, sondern auch ein Ausdruck von Modebewusstsein. © imago/ZUMA Press | imago stock&people

Grundsätzlich können Unternehmen in Deutschland jedoch Kleiderordnungen für ihre Mitarbeiter verfügen. Allerdings ist dies durch die Betriebsräte – falls vorhanden – zustimmungspflichtig und muss verhältnismäßig sein. Im Klartext: Es muss mit der Funktionsfähigkeit des Betriebs zu tun haben.


Schutzkleidung

Schon aus Sicherheitsgründen ist in manchen Unternehmen Arbeits- oder Schutzkleidung Pflicht. Dies können Schutzbrillen für Chemiewerker sein, feuerfeste Anzüge oder Schuhe in Stahlwerken oder an Hochöfen. Oder auch Schutzanzüge, die über der Alltagskleidung getragen werden müssen.



Polize
i

Bei der Polizei untersagt die Uniformpflicht das Tragen eines Kopftuchs im Dienst.

Auch Körperschmuck, wie „Tunnel“ in den Ohrläppchen, gelten bei der Bundespolizei als Einstellungshindernis.

Die Uniformpflicht bei der Polizei untersagt ein Kopftuch.
Die Uniformpflicht bei der Polizei untersagt ein Kopftuch.© dpa | Christian Charisius


Während nach den strengen Anforderungen der mit hautfarbenen Armstulpen verdeckt werden müssen, geht es bei der Polizei in den Ländern lockerer zu.

Bei sichtbaren Tattoos wird in der Regel im Einzelfall entschieden, nach mehreren Gerichtsurteilen dürfen diese kein Ausschlussgrund mehr sein. Das liegt durchaus im Interesse der Länder – müssen sie doch ausreichend Nachwuchs für den Polizeidienst finden. „Da scheint es so zu sein, dass einige Länder die Bestimmungen etwas lockern“, sagt ein Sprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP).



Arbeitsuniform
en

Bei manchen Unternehmen sind Arbeitsuniformen ein Markenzeichen. Der Arbeitgeber hat ein Interesse an einem einheitlichen Erscheinungsbild auch als Erkennungszeichen für seine Kunden.

Flugbegleiter müssen eine einheitliche Kleidung tragen.
Flugbegleiter müssen eine einheitliche Kleidung tragen. © imago/Sven Simon | imago stock&people


Dazu gehören unter anderem Fluggesellschaften oder die Bahn. Aber auch bei Bäckereien oder in Modeläden ist das Tragen bestimmter Farben oder Firmenlogos als Dienstkleidung vorgeschrieben.

Stellen die Mitarbeiter das Unternehmen nach außen hin dar, ist der Eingriff oft stärker, als wenn sie nicht in direktem Kundenkontakt stehen. So müssen beispielsweise Lokführer keine Uniform der Deutschen Bahn tragen, wohl aber die Zugbegleiter.



Manager und Angestell
te

Die Kleiderordnungen in Bürojobs sind in den vergangenen Jahren bis ins Management deutlich legerer geworden. Als einer der ersten Topmanager trat der Daimler-Chef Dieter Zetsche ohne Krawatte auf. Jeans und Sakko sind sein Markenzeichen geworden.

Auch Deutschlands mächtigsten Industriemanager, Siemens-Chef Joe Kaeser, sieht man nur selten mit Krawatte. So lockerte auch die US-Bank J.P. Morgan ihre Kleidungsvorschriften. Männer dürfen dort nun auch offene Hemden oder Poloshirts tragen, sofern sie nicht unmittelbar mit Kunden zu tun haben.

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Für Frauen sind dagegen selbst im Sommer Jeans, Caprihosen, „auffallende, enge, extrem weit geschnittene oder kurze Kleider“ verboten, ebenso „kreative“ Frisuren. Auch bei Air Berlin waren Shorts, Flip-Flops oder bauchfreie Shirts für Frauen untersagt ().

Bei der Commerzbank gibt es keine Kleiderordnung, sagte eine Sprecherin: „Uns ist ein gepflegtes Erscheinungsbild der Mitarbeiter wichtig, vor allem von denen mit Kundenkontakt. Wir reden in den Kleidungsstil nicht rein und haben damit bisher immer gute Erfahrungen gemacht.“

Auch die Deutsche Bank lässt ihren Mitarbeitern freie Hand, so eine Sprecherin: „Wir vertrauen darauf, dass sich unsere Mitarbeiter so kleiden, wie es ihre Kunden von ihnen erwarten.