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In Stuttgart muss die Luftverschmutzung nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts notfalls auch mit eingedämmt werden. Das Gericht gab damit am Freitag einer für die baden-württembergische Landeshauptstadt statt.
Die geplante Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen reiche nicht aus. „Das Verkehrsverbot verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil der Gesundheitsschutz höher zu gewichten ist als das Recht auf Eigentum und die allgemeine Handlungsfreiheit der vom Verbot betroffenen Kraftfahrzeugeigentümer“, sagte Richter Wolfgang Kern.
Umweltlobby hatte generelles Verbot gefordert
Die Umweltlobby hatte ein generelles Fahrverbot für alle Diesel-Autos gefordert, weil die Grenzwerte für Stickoxid in Stuttgart auch sieben Jahre nach Inkrafttreten der Vorschriften nicht an allen Messstationen eingehalten werden.
Software-Updates reichen nicht aus
Kommende Woche auf dem Diesel-Gipfel in Berlin würden mit einem Software-Update erste Schritte eingeleitet. Die Hersteller müssten „sehr rasch“ angeben, wie sie selbst nachbessern wollten.

Donnerstag
Wirtschaft in Berlin
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Ob Nachrüstungen grundsätzlich effektiv genug sein könnten, damit Stickoxid-Grenzwerte in der Luft eingehalten und Fahrverbote unnötig würden, könne das Stuttgarter Gericht nicht wissen, sagte Hendricks – weil die Autobauer ihre Vorschläge dazu noch nicht vorgelegt hätten. „Reine Software-Updates werden nicht ausreichen, das ist vollkommen klar.“
Baden-Württemberg will Urteil prüfen
Die Deutschen Umwelthilfe (DUH) stufte das Urteil als Signal für alle ein. „Es wird zukünftig nicht mehr möglich sein, die Luft in unseren Städten mit giftigem Dieselabgas zu verschmutzen“, sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch am Freitag nach der Verkündung der Entscheidung.
Das Land Baden-Württemberg will das Urteil nun sorgfältig prüfen. Welche Schritte einzuleiten sind, könne er jetzt noch nicht sagen, betonte der Sprecher von Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) am Freitag. Wie wahrscheinlich Fahrverbote für Dieselautos schon zum 1. Januar 2018 seien, wollte er nicht abschätzen. (rtr/dpa)






