Berlin. Die Preise steigen. Gerade Haushalte mit niedrigem Einkommen laufen Gefahr, wegen der Inflation die Kontrolle über ihre Finanzen zu verlieren.
Wer Schulden hat, dem bleibt mit dem Lohnzettel vom Juli immerhin mehr vom Netto übrig. Denn: Die Freigrenzen sind gestiegen. Was Schuldner wissen sollten.
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Der Schuldner hat einen Anspruch auf ein Existenzminimum. Die Freibeträge werden jährlich zum 1. Juli angepasst. Ihre Höhe hängt vom Nettoeinkommen ab – und davon, ob der Betroffene Unterhaltspflichtig ist.
Bei Alleinstehenden sind die Freibeträge um sechs Prozent auf 1.339,99 Euro gestiegen. Mit der Inflation halten sie indes keineswegs Schritt. Im Juli sind die Verbraucherpreise um 7,5 Prozent geklettert. Im Juni waren es 7,6 und im Mai 7,9 Prozent gewesen.
Pfändungsfreigrenze 2022: Abhängig von Nettoeinkommen und Unterhaltspflichten
Die Pfändungstabelle findet man in der Zivilprozessordnung unter Paragraph 850c Abs. 2a. Nicht das komplette Einkommen oberhalb der Grenze von 1.339,99 Euro wird gepfändet. Mit dem Netto-Einkommen steigen die Pfändungsgrenzen. Bei einem Alleinstehenden mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.350 bis 1.359,99 Euro beträgt der pfändbarer Betrag bis zu 13,89 Euro. Derselbe Mechanismus greift bei einer Unterhaltspflicht. Ist der Betroffene gegenüber einer Person unterhaltspflichtig, liegt der Freibetrag bei bis zu 1839,99 Euro, bei zwei Personen bei bis zu 2109,99 Euro.
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Arbeitgeber, Banken, die Rentenversicherung, aber auch die Rentenversicherung müssen bei laufenden Pfändungsfällen die Freigrenzen berücksichtigen. Gerade jetzt, bei der Abrechnung für Juli, sollten die Betroffenen das vorsorglich überprüfen.
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Pfändungsfreigrenze 2022: Über sechs Millionen Bürger überschuldet
In Deutschland waren zum Stichtag 1. Oktober 2021 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes etwa 6,16 Millionen Bürger überschuldet. Ihre Zahl war im dritten Jahr hintereinander zurückgegangen. Nun droht eine Trendumkehr ob der steigenden Preise. Zum einen schmelzen mit der Inflation die Ersparnisse. Zum anderen war die Armutsquote schon in der Pandemie gestiegen.
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Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.