Die Bundesnetzagentur hat von der Deutschen Telekom Klarheit über ihre Pläne zur Drosselung der Datenmenge im Internet verlangt. Behördenpräsident Jochen Homann sagte am Montag in Bonn, er habe einen Brief an Konzernchef Rene Obermann geschrieben und um eine Antwort bis Mitte des Monat gebeten. Die Telekom müsse für Transparenz und Netzneutralität sorgen. „Netzneutralität heißt eben, dass es keine Diskriminierung von anderen Anbietern oder umgekehrt eine Bevorzugung des eigenen Angebots geben kann.“ Grundsätzlich stehe es der Telekom frei, wie sie ihre Tarife gestalte. Die Kunden hätten ja die Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln.
Die Telekom plant, dass ab Mai Neukunden einen Vertrag bekommen, demzufolge sie mit einem normalen DSL-Anschluss nur noch 75 Gigabyte Daten pro Monat bei voller Geschwindigkeit versurfen dürfen, Kunden mit schnellen VDSL-Anschlüssen bis zu 400 Gigabyte. Ist diese Grenze überschritten, soll die Geschwindigkeit etwa bei VDSL-Anschlüssen um bis zu 99,2 Prozent reduziert werden. Gelten sollen die Regeln dann ab 2016. Der Konzern verweist auf die hohen Kosten für den Netzausbau und das stetig steigende Daten-Volumen.
Es müsse gewährleistet sein, dass die Kunden bereits bei Vertragsabschluss über die Bedingungen informiert seien, sagte Homann. Auch müssten sie während des Vertrags über das verbrauchte Datenvolumen informiert sein. Die Behörde bedauere, dass die Telekom nur schrittweise klarstelle, welche Pläne sie habe. Anfang habe es den Anschein gehabt, als wenn nur neue Kunden betroffen seien, inzwischen sei klar, dass es auch Bestandskunden treffen kann, etwa wenn diese den Tarif wechseln.
Bei Problemen im Netz gehe es nicht darum, das Tempo zu drosseln, sagte Homann. Die gute Strategie sei, das Netz auszubauen. Darüber werde im Gesamtzusammenhang mit der Telekom zu sprechen sein.
Verbraucherschützer mahnen Telekom ab
Auch von Verbraucherschützern bekommt die Telekom starken Gegenwind. Die Verbraucherzentrale (VZ) NRW mahnte die Telekom wegen der Drosselung der Zugangsgeschwindigkeit ab. Es sei unangemessen, wenn trotz eines Flatrate-Vertrages das Surftempo um über 99 Prozent gedrosselt werden soll, sobald ein bestimmtes Datenvolumen übertragen wurde, teilte die Verbraucherzentrale mit.
Der VZ zufolge führt das vrogesehene Tempolimit dazu, dass Internetvideos nicht mehr unterbrechungsfrei angesehen werden können und Musikhören oder Internettelefonie nicht mehr ohne Qualitätseinbußen möglich sein wird. Selbst beim Versenden von E-Mails mit Dateianhängen würden Kunden auf eine harte Geduldsprobe gestellt.
Drohung mit Klage
Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale in NRW, warf der Telekom nun eine „nicht hinnehmbare Benachteiligung der Verbraucher“ vor. Der Telefonriese könne nicht mit Flatrate- und Geschwindigkeitsversprechen werben und den Kunden dann „den Saft fürs Surfen übers Kleingedruckte abdrehen“. Wenn Verbraucher derartig auf der Standspur der Datenautobahn strandeten, werde ihnen damit der „diskriminierungsfreie Zugang zu allen Diensten genommen“, kritisierte Müller.
Die Telekom kann den Verbraucherschützern zufolge nun bis zum 16. Mai per Unterlassungserklärung angeben, dass sie künftig auf die Verwendung der Klausel verzichtet. Ansonsten müssten die Gerichte entscheiden, ob diese Drosselungsklausel zulässig ist oder nicht.
Kritik auch auf republica
Zum Auftakt der Internetkonferenz republica in Berlin riefen die Veranstalter die Bundesregierung auf, etwas gegen die Tempo-Drosselung zu unternehmen. „Jetzt ist die Zeit zu handeln“, forderte Markus Beckedahl, einer von vier Gründern der Konferenz, Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zum Einschreiten auf. „Verhindern Sie, dass die Telekom ein Internet zweiter Klasse einführt!“
Beckedahl stößt sich wie auch andere Kritiker daran, dass der Telekom-Fernsehdienst Entertain nicht in das Datenvolumen eingerechnet wird – konkurrierende Videoangebote von Apple, Amazon oder anderen Anbietern hingegen schon. Deshalb wird der Telekom ein Verstoß gegen die Netzneutralität vorgeworfen – den Grundsatz, dass die Datenströme im Netz gleichberechtigt behandelt werden müssen. Die Telekom erklärt, dass Entertain ein von Medienanstalten regulierter „Managed Service“ sei, für den die Kunden gesondert bezahlen.
dpa/rtr/AFP/sh


